Der Teenager drang vergangenes Jahr nachts in ein Haus ein und würgte dort im oberen Stockwerk ein Kind im Primarschulalter. Als die von den Geräuschen geweckte Mutter des Opfers ins Zimmer trat, flüchtete der Beschuldigte. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Das höchste Schweizer Gericht bestätigt die Auffassung des Aargauer Obergerichts, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung gegeben sind. Zwar hat der Gutachter beim Jugendlichen keine psychische Störung oder Beeinträchtigung der Persönlichkeit mit Krankheitswert feststellen können. Das Motiv der Tat ist laut den Ausführungen des Bundesgerichts jedoch unklar.
Risiko schwierig zu beurteilen
Deshalb könne der Vorinstanz gefolgt werden, dass die Risikofaktoren noch nicht zuverlässig beurteilt werden können. Bei einer Unterbringung sei es möglich, bisher nicht erfasste Faktoren zu erkennen und schneller darauf zu reagieren. Zudem könne mit der Unterbringung eine Stigmatisierung des Beschuldigten an seinem Wohnort und deren Folgen eher verhindert werden.
Wie die «Aargauer Zeitung» im Mai berichtet hatte, sei der 17-jährige Jugendliche gegen 3 Uhr morgens in das Haus einer sechsköpfigen Familie im Limmattal eingedrungen. Die Mutter wurde durch Geräusche aus dem Zimmer der neunjährigen Tochter geweckt. Als sie Türe öffnete, sah sie, wie ein junger Mann über dem Mädchen lag und sie würgte. Die Mutter schrie und der Teenager rannte darauf weg.
War Einbruch eine Mutprobe?
Laut den Untersuchungsakten, die der AZ vorliegen, versteckte sich der 17-Jährige erst im Wald und ging gegen 6 Uhr nach Hause, um sich schlafen zu legen. Kurz darauf wurde er von der Polizei geweckt. Beim Mädchen wurden im Spital Stauungsblutungen in den Augenhäuten festgestellt – ein Indiz für erste Erstickungssymptome.
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Der beschuldigte 17-Jährige ist Nachbar des 9-jährigen Opfers. Die Familien kennen sich. In der Einvernahme sagte er, es habe sich beim Einbruch ins Haus um eine Mutprobe gehandelt. Der 17-Jährige war zuvor mit Kollegen im Ausgang gewesen und deshalb sehr betrunken, wie er sagte. Er habe versucht, das Mädchen zu würgen, weil es aufgewacht sei und er nicht wollte, dass es die Familie weckt.
(maw/sda)