SVP, FDP und grosse Teile der Mitte lehnten das Gesuch ab, die SP sprach sich für die Einbürgerung aus. Das Verhalten des Jugendlichen sei «respektlos und frech», hiess es bei der FDP. Mehrfacher Diebstahl sei keine Bagatelle, hielt die SVP fest.
Die SP bezeichnete die Ablehnung des Gesuchs als «nicht verhältnismässig». Der Antragsteller könne eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen. Es gehe um Rechtsgleichheit.
Gemeinde hatte Einbürgerung gutgeheissen
Die Gemeinde hatte dem Gesuchsteller im Dezember 2020 das Gemeindebürgerrecht zugesichert. Bei den nachfolgenden Abklärungen auf Kantonsebene wurde festgestellt, dass der junge Ausländer wegen Übertretung einen Eintrag vom Juli 2021 bei der Jugendanwaltschaft hat.
Es handelt sich dabei gemäss Urteil der Jugendanwaltschaft um geringfügigen Diebstahl in mehrfacher Begehung, wie aus dem Bericht der grossrätlichen Einbürgerungskommission hervorgeht.
Der junge Ausländer, der eine Lehre als Polymechaniker absolviert, war im Frühjahr 2021 bei einem Warenhausdiebstahl erwischt worden. Er stahl einen USB-Netzadapter im Wert 19.95 Franken sowie ein Herrenhemd im Wert von 34.95 Franken. Er wurde von der Polizei erwischt.
Er gab an, bereits an zwei Tagen zuvor je ein T-Shirt im Wert von 34 Franken ohne Bezahlung mitgenommen zu haben. Der Gesuchsteller wurde mit einer Busse von 100 Franken sanktioniert. Das Warenhaus machte eine Umtriebsentschädigung von 150 Franken geltend und sprach ein Hausverbot für die Dauer von drei Jahren aus.
Parlament machte zusätzliche Abklärungen
Aus diesem Grund sprach sich die Einbürgerungskommission des Grossen Rates, die jeweils die positiven Einbürgerungen der Gemeinden prüfen muss, gegen die Gutheissung des Gesuchs aus. Der Entscheid fiel mit vier gegen drei Stimmen bei einer Enthaltung.
Das Parlament beschloss im vergangenen März auf Antrag der SP-Fraktion, dieses Gesuch an sich zu ziehen und ganz genau zu prüfen. Die Kommission kam per Stichentscheid des Präsidenten Mallien Sander (GLP) zum Schluss, dass die Ablehnung der Einbürgerung unverhältnismässig wäre. Die Mehrheit des Grossen Rats sah das nun anders.