Turbo-Öffnung

Kommt jetzt der «Freedom Day»? Das entscheidet heute der Bundesrat

16.02.2022, 08:13 Uhr
· Online seit 16.02.2022, 06:14 Uhr
Der Bundesrat soll heute die angekündigte Turbo-Öffnung per sofort besiegeln. Gesundheitsminister Alain Berset will bei seinen Bundesratskollegen beantragen, dass die Zertifikatspflicht umgehend aufgehoben wird. Zudem sollen die Beschränkungen für private Treffen nicht mehr gelten.
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Nach der Konsultation der Kantone hat sich der Bundesrat eine Meinung gemacht. Laut Informationen der «Sonntagszeitung» will Alain Berset ab sofort die Zertifikatspflicht aufheben und auf eine Einschränkung bei privaten Treffen verzichten.

Für diese Turbo-Öffnung hat sich auch der Kanton Aargau ausgesprochen. Und auch der Rest der Schweizer Gesundheitsdirektoren ist mehrheitlich für die vorgestellte Variante 1 des Bundesrats. Diese sieht vor, dass in einem einzigen Schritt alle Massnahmen aufgehoben werden:

  • Die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe
  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen
  • Die Einschränkungen privater Treffen
  • Die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen

Lediglich Basel-Stadt, Neuenburg, Jura und Zürich sind gegen die Aufhebung der Massnahmen in einem Schritt. Sie bevorzugen also die vorgestellte Variante 2 des Bundesrats.

Die Variante 2 wäre eine Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten:

Im ersten Schritt ab dem 17. Februar wären folgende Lockerungen vorgesehen:

  • Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht
  • Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen
  • Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbstständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeste
  • 2G-Regel dort, wo heute die 2G-Plus-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik)

Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben:

  •     Maskenpflicht
  •     2G-Regel
  •     Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen

Maskenpflicht noch unklar

Offen bleibt nur die Maskentragepflicht. Berset könnte eine teilweise Aufhebung beantragen. Eine Option wäre da: Die Maskenpflicht zum Schutz vulnerabler Personen in medizinischen Institutionen noch aufrechtzuerhalten. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Altersheimen müsste sie demnach weiterhin getragen werden. Dafür sprach sich auch der Kanton Aargau aus. Möglich sei auch, dass die Masken weiterhin im öffentlichen Verkehr und in Läden getragen werden muss. Die totale Aufhebung der Maskenpflicht ist noch nicht zu erwarten.

(red.)

veröffentlicht: 16. Februar 2022 06:14
aktualisiert: 16. Februar 2022 08:13
Quelle: PilatusToday

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