Tierseuche

Krebspest im Fluss Lüssel: Kantone erlassen Fischfangverbot

· Online seit 13.06.2022, 14:30 Uhr
Im Fluss Lüssel in den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft ist gemäss Behörden die Krebspest nachgewiesen worden. Als Konsequenz darf die Lüssel mitsamt ihren Seitenbächen nicht befischt werden, um eine weitere Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Die Krebspest befällt die einheimischen Krebse.
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In Erschwil SO waren Ende Mai tote Dohlenkrebse gefunden worden, wie die Kantone Solothurn und Basel-Landschaft am Montag mitteilten. Laboruntersuchungen bestätigten demnach, dass die Krebse an der Krebspest verendeten.

Die Krebspest ist eine akut verlaufende Pilzerkrankung, die bei einheimischen Krebsen fast immer tödlich endet. Der Erreger ist ein Pilz, der sehr lange auf toten Krebsen überlebt und Sporen bildet, die im Wasser bis zu fünf Tage überleben. Für Menschen, Haustiere und Fische ist die Krankheit ungefährlich.

Die Pilzsporen werden über Menschen, Tiere und Geräte wie Angelschnüre und Gummistiefel von einem verseuchten Gebiet in unverseuchte Gebiete verschleppt.

Verschleppung der Krebspest verhindern

Fischen in der Lüssel stelle zurzeit ein Verbreitungsrisiko der Krebspest für die schweizweit stark gefährdeten, einheimischen Flusskrebse dar, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Daher beschlossen die Behörden, den gesamten Lauf der Lüssel zum Krebspest-Sperrgebiet zu erklären. So darf die Lüssel, ein rund 20 Kilometer langer Nebenfluss der Birs, nicht befischt werden. Auch für andere Freizeitaktivitäten sollte der Fluss gemäss Behördenangaben nicht betreten werden.

Hundehalterinnen und -halter sowie Reiterinnen und Reiter wurden dazu aufgerufen, ihre Tiere nicht in die Lüssel zu lassen. So soll verhindert werden, dass der Erreger in andere Gewässer verschleppt wird. Die Massnahmen gelten auf unbestimmte Zeit. Sie würden erst aufgehoben, wenn dies die Seuchenlage zulasse, hiess es.

veröffentlicht: 13. Juni 2022 14:30
aktualisiert: 13. Juni 2022 14:30
Quelle: sda

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