240-Millionen-Hilfe

KSA-Finanzspritze: Die Anhörung ist durch – der Grosse Rat wird im Mai darüber beraten

31.03.2023, 11:42 Uhr
· Online seit 31.03.2023, 11:41 Uhr
Die Anhörung zeigte eine breite Zustimmung zum geplanten Finanzhilfebeitrag für die Kantonsspital Aarau AG (KSA). Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine einmalige Ausgabe in der Höhe von 240 Millionen Franken. Dieser wird darüber voraussichtlich im Mai beraten.
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Die Vorgeschichte: Nach der Überprüfung seiner Bilanzwerte Ende 2022 stellte das Kantonsspital Aarau (KSA) einen Wertberichtigungsbedarf in der Höhe von 240 Millionen Franken fest. Es zeigte sich: Eine Bilanzsanierung ist zwingend, um einen Konkurs des KSA abzuwenden. Der Regierungsrat hat deshalb ein Finanzhilfegesuch des KSA gutgeheissen, um das Spital vor der Überschuldung zu bewahren und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Nun ist die Anhörung dazu vorbei. In Ergänzung zur formalen Anhörung führte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am 24. Februar 2023 und am 2. März 2023 zwei Online-Veranstaltungen durch. In der Anhörung wurden 61 Stellungnahmen eingereicht. Die grosse Mehrheit der Teilnehmerinnen und -teilnehmer befürwortet den vom Regierungsrat geplanten Finanzhilfebeitrag, heisst es in einer Mitteilung des Kantons.

Grundsätzlich ablehnend würden sich nur vereinzelte Anhörungsteilnehmende äussern. Der Regierungsrat hält an seinem Antrag fest – «aufgrund der mehrheitlich positiven Rückmeldungen». Verschiedene in der Anhörung geäusserte Vorbehalte werden in der Vorlage an den Grossen Rat so weit wie möglich berücksichtigt.

«Eine Rückweisung oder Ablehnung des Finanzhilfebeitrags hätte die Überschuldung und den Konkurs des KSA zur Folge. Die Gesundheitsversorgung in der Region wäre nicht mehr im heutigen Mass gewährleistet. Zudem würde der Kanton seine Glaubwürdigkeit als Eigentümer und Partner generell aufs Spiel setzen», argumentiert die Regierung in der Mitteilung. Der Regierungsrat erachtet den Finanzhilfebeitrag aus diesen Gründen als zwingend notwendig.

KSA soll künftig auf einem nachhaltigen finanziellen Fundament stehen

Die finanzielle Belastung durch den Finanzhilfebeitrag fällt beim Kanton in der Jahresrechnung 2022 in Form einer Rückstellung über 240 Millionen Franken an. Das am 16. März 2023 veröffentlichte provisorische Ergebnis der Jahresrechnung des Kantons für das Jahr 2022 zeigt, dass die Rückstellung aufgefangen und die Jahresrechnung 2022 immer noch mit einem Überschuss von 116 Millionen Franken abgeschlossen werden kann.

Der Regierungsrat habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass in Ergänzung zur Bilanzsanierung weitergehende Massnahmen zur wiederkehrenden Ergebnisverbesserung zu ergreifen seien: Neben kurzfristigen, rasch wirksamen Massnahmen sind auch mittel- bis langfristige strategische Weichenstellungen unter Berücksichtigung des zukünftigen Leistungsangebots anzugehen.

Dabei werde der Regierungsrat die verschiedenen Forderungen und Anliegen aus der Anhörung wie auch aus der im Herbst vorgesehenen Beratung zur Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2030 (GGpl 2030) berücksichtigen. Das weitere Vorgehen ziele darauf ab, dass das KSA in Zukunft auf einem nachhaltigen finanziellen Fundament steht. «Voraussetzung für dieses Vorgehen ist die Gewährung des Finanzhilfebeitrags an das KSA», schreibt die Regierung.

Allfällige Volksabstimmung spätestens im Dezember

Nach der Beratung der Botschaft in den Kommissionen GSW und Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) wird der Grosse Rat im Mai oder spätestens im Juni 2023 über den einmaligen Ausgabenbeschluss entscheiden. Gegen diesen Beschluss kann das Referendum ergriffen werden. Die Frist dazu beträgt drei Monate. Eine allfällige Volksabstimmung könnte am 19. November 2023 oder spätestens im Dezember 2023 stattfinden.

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(cwu)

veröffentlicht: 31. März 2023 11:41
aktualisiert: 31. März 2023 11:42
Quelle: ArgoviaToday

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