Tierschutzgesetz

Kuh-Kopf beschlagnahmt: Aargauer Landwirt passte Saugschutz nicht an

03.05.2023, 10:52 Uhr
· Online seit 03.05.2023, 09:19 Uhr
Ein Landwirt aus dem Aargau hat eine Kuh bei einer Metzgerei angeliefert. Bei der Fleischuntersuchung wurde der Kopf des Tieres beschlagnahmt, weil der Ring des Saugschutzes bereits durch die Nasenschleimwand gewachsen war. Nun wurde der Landwirt verurteilt.
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Ein 62-jähriger Landwirt aus dem Aargau lieferte Anfangs März 2022 eine Kuh in eine Metzgerei im Kanton Solothurn an. Während des Entladens wurde festgestellt, dass das Tier einen Saugschutzring trug.

Landwirt hat Saugschutzring nicht angepasst

Wie in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu lesen ist, wurde bei der Fleischuntersuchung der Kopf der Kuh beschlagnahmt. Die Nase mit der Nasenklammer wurde daraufhin von der amtlichen Tierärztin untersucht. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Nasenschleimwand nicht mehr zu erkennen war und der Saugschutzring somit falsch angelegt wurde.

Die Kuh hat den Saugschutzring zwischen Juli 2018 und März 2022 getragen. Zwar wurde der Saugschutzring nicht durch die Nasenscheidenwand gestochen, jedoch wurde der Ring während des Wachstums der Kuh nicht angepasst. Das hatte zur Folge, dass die Nasenschleimhaut durchstochen wurde. Weiter führte es laut Strafbefehl zu einer Veränderung der Nasenscheidewand sowie einer Taschenbildung, was als Misshandlung oder Vernachlässigung des Tieres gilt.

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Vorfall wird eher selten beobachtet

Eingesetzt wird ein Saugschutzring vor allem bei Kälbern, welche von der Milch abgesetzt wurden. «Die Jungtiere wollen ihrer Gewohnheiten nachgehen und bei anderen Tieren an Milch kommen», so Fredi Siegrist, stellvertretender Geschäftsführer beim Bauernverband Aargau. Dass ein Saugschutzring über fast vier Jahre von einem Tier getragen wird, ist laut Siegrist eher ungewöhnlich: «Nach zwei Monaten sollte sich ein Kalb die Angewohnheit abgewöhnt haben.» Ab dann wird der Saugschutzring wieder entfernt. «Weshalb die Kuh den Saugschutzring fast vier Jahre getragen hat, kann ich mir nicht erklären», so der stellvertretende Präsident.

Weiter erklärt Siegrist, dass es keine Regel gibt, wie oft man eine Nasenklammer anpassen muss. «Normalerweise wird diese sowieso nach zwei Monaten entfernt. Die Klammer muss man deshalb überhaupt nicht anpassen.» Dass es zu solchen Vorfällen wie im Strafbefehl kommt, sei somit eine Ausnahme. «Die Kuh hatte wahrscheinlich keine grossen Schmerzen oder hat diese nicht signalisiert. Sonst hätte der Landwirt sicherlich gehandelt.» Dass der eingewachsene Saugschutz für das Tier unangenehm war, bezweifelt Siegrist nicht.

Harte Strafe für den Landwirten

Mit seinem Verhalten ist der verurteilte Landwirt seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen. Weiter hätte der 62-jährige Aargauer wissen müssen, dass er den Saugschutzring am Wachstum der Kuh hätte anpassen müssen. Somit hat er mehrfach gegen das Tierschutzgesetz verstossen und wird zu einer bedingt aufgeschobenen Geldstrafe von 28'200 Franken verurteilt sowie einer Busse von 3600 Franken. Er muss ebenfalls Gebühren in der Höhe von 930 Franken tragen.

veröffentlicht: 3. Mai 2023 09:19
aktualisiert: 3. Mai 2023 10:52
Quelle: ArgoviaToday

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