Wenn ein Pferd unter einem Infekt leidet, dann kann das gravierende Auswirkungen auf die weiteren Tiere im Stall haben. Das war auch einem Pferdestallbetreiber aus dem Bezirk Kulm bewusst. Da eines der Tiere, welches in seinem Stall untergestellt war, möglicherweise unter der hochansteckenden Pferdekrankheit Druse litt, forderte er Anfang Februar 2023 eine Tierärztin auf, dem Pferd Blut abzunehmen.
Laborergebnis des Pferdes gefälscht
Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu entnehmen ist, tat er dies, ohne die 38-jährige Besitzerin darüber in Kenntnis zu setzen. Die Probe wurde nach der Abnahme ins Labor geschickt und ausgewertet. Daraufhin stellte das Labor der Reiterin die Ergebnisse zu. Als die Frau den Bericht durchlas, fiel ihr auf, dass ihr Pferd unter dem hochansteckenden bakteriellen Infekt leidet.
Wenige Tage darauf forderte der Pferdestallbesitzer die 38-Jährige auf, ihm den Bericht zuzustellen. Der Besitzerin war demnach bewusst, dass ihr Pferd durch das positive Ergebnis den Stall verlassen muss. Die 38-Jährige fälschte deshalb den Laborbericht, indem sie ein falsches Ergebnis über den ursprünglichen Befund klebte. Sie kopierte den gefälschten Brief und schickte ihn an den Stallbesitzer.
Pferd mittlerweile verstorben
Dafür und wegen eines Verstosses gegen die Verkehrsregeln hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau die Frau zu einer Busse von 2500 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 18'000 Franken verurteilt. Hinzu kommen Gebühren in Höhe von 1265 Franken.
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In einem Facebook-Post hat die 38-Jährgen aus dem Bezirk Kulm im August berichtet, dass ihr Pferd mittlerweile verstorben ist. Ob die im Februar diagnostizierte Krankheit die Todesursache war, ist unbekannt.