Aargau/Solothurn

Kurz erklärt: Darüber stimmt der Aargau am 18. Juni ab

Kurz erklärt

Klimaschutz, Ombudsstelle, S-Bahn: Darüber stimmt der Aargau im Juni ab

· Online seit 16.05.2023, 06:58 Uhr
Die Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmen am 18. Juni nicht nur über drei eidgenössische Vorlagen ab, auch drei kantonale Entscheide müssen getroffen werden. Einen Überblick über Ombudsstelle, S-Bahn und Klimaschutz liefern wir dir hier.
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Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative (Aargauische Klimaschutzinitiative)»

Der Kanton Aargau hat bisher kein Gesetz, das energietechnische Modernisierungen an Gebäuden und Anlagen vorschreibt. Mindestanforderungen kommen nur dann zu tragen, wenn Gebäude neu, umgebaut oder umgenutzt werden. Mit diversen Massnahmen fördert der Kanton aber auch freiwillige energetische Verbesserungen, zum Beispiel mit dem Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen oder Massnahmen an der Gebäudehülle.

Die Klimaschutz-Initiative will als eines der wichtigsten Instrumente nun eine Modernisierungsrate verpflichtend machen. So sollen pro Jahr drei Prozent der insbesondere älteren Gebäude (vorab mit Baujahr vor 2000) modernisiert werden. Der Kanton rechnet mit einem Gebäudebestand von 147'000 Bauten von vor dem Jahr 2000. Von denen müssten dann also 4400 Gebäude pro Jahr ersetzt oder modernisiert werden. Bis anhin wurden demnach rund 1 Prozent der Gebäude modernisiert. Zudem soll der Kanton mehr Mittel für Förderprogramme bereitstellen, damit alle mit der CO2-Abgabe abgeflossenen Gelder in den Aargau zurückgeholt werden können. Gemäss den Initianten sind das jährlich rund neun Millionen Franken.

Der Regierungsrat und eine Mehrheit im Grossen Rat lehnen die Initiative ab. Sie argumentieren, der Aargau verfüge bereits über ein ausgewogenes, vielfältiges und effektives Förderprogramm. Ausserdem führe die Initiative zu einer starken Belastung der Kantonsfinanzen, die Planbarkeit sei wegen sich verändernder Parameter bei den CO2-Lenkungsabgaben und fehlender Datengrundlagen über den bestehenden Gebäudepark schwierig.

Gesetz über die Ombudsstelle

Eigentlich sieht die Kantonsverfassung seit 1982 eine Ombudsstelle vor. Diese wurde aber nie geschaffen. 2019 und 2021 erteilte der Grosse Rat der Regierung den Auftrag, eine solche zu schaffen und auch klar zu regeln, wie sogenannte Whistleblower bei staatlichen Stellen geschützt werden. Das Aargauer Stimmvolk kann über diesen regierungsrätlichen Vorschlag nun abstimmen.

Die Ombudsstelle soll künftig Anlaufstelle für alle Menschen im Aargau sein, die im Umgang mit der kantonalen Verwaltung unzufrieden sind und nicht weiterkommen. Und zwar kostenlos. Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau kann und soll neutral Hilfe leisten, beraten und zwischen Parteien vermitteln. So soll vermieden werden, dass Streitigkeiten über Verwaltungsentscheide, Rechnungen oder anderes vor dem Richter landen. Ausgenommen sind zum Beispiel Gerichte, Spitäler oder die Strafverfolgung, privatrechtliche Leistungserbringer mit staatlichen Aufträgen und die Fachhochschule. Für die Stelle wird mit jährlichen Kosten von 750'000 bis 900'000 Franken gerechnet.

Die Gegnerinnen und Gegner im Grossen Rat argumentieren, die Stelle sei unnötig, schliesslich könnten sich Bürgerinnen und Bürger auch an den Grossen Rat wenden, statt eine neue Verwaltungsstelle zu schaffen, deren Kosten noch nicht abzuschätzen seien. Das Bürgerliche Gegenkomitee, vornehmlich zusammengesetzt aus Mitgliedern der SVP und FDP, ergänzen, die Stelle gerate zu einem zahnlosen «Verwaltungstiger», da die Ombudsperson kein Weisungsrecht gegenüber den Behörden hätte. Ausserdem funktionierten bereits heute politische Prozesse und Rekursmöglichkeiten. Dass auch Gemeinden gratis die Dienste der Ombudsstelle nutzen könnten, berge ausserdem die Gefahr einer Kostenexplosion.

Verdichtung des S-Bahnangebots Stein–Säckingen–Laufenburg

Der Sachverhalt hier ist nicht ganz einfach. Wir versuchen es trotzdem mal: Die S1 von Basel in Richtung Fricktal verkehrt heute im Halbstunden-Takt. Ab Stein-Säckingen fährt sie abwechslungsweise Richtung Frick oder Laufenburg. Mit dem Ziel, Laufenburg und das stark wachsende Sisslerfeld besser an den ÖV anzuschliessen, soll der Takt weiter erhöht werden. Weil der Bund diesen Ausbauschritt aber (noch) nicht umsetzen und vor allem finanzieren will, soll der Kanton mit eigenen Mitteln einschreiten. Und zwar mit einem Shuttlezug zwischen Laufenburg und Stein-Säckingen. So könnten Passagierinnen und Passagiere in Stein-Säckingen die von Frick her kommende S1 Richtung Basel besteigen und damit wäre ein Halbstundentakt für die beiden Orte Frick und Laufenburg sichergestellt. Dazu müsste der Kanton die Investition in den Infrastruktur-Ausbau von 61 Millionen Franken tragen. Der Shuttle-Zug würde zudem jährlich Kosten von 1,9 Millionen Franken verursachen, die ebenfalls der Kanton zu tragen hätte.

So oder so wird die Strecke zwischen Stein-Säckingen und Laufenburg übergangsmässig mit einem Schnellbus ausgestattet. Das kostet mit rund 500'000 Franken jährlich vergleichsweise wenig. Die Frage ist nur, ob dieser Kurs bis zum Ausbau der Bahnstrecke durch den Aargau oder eben viel später durch den Bund aufrecht erhalten werden soll.

Die Gegner des Bahnausbaus sehen zwar die Notwendigkeit des ÖV-Ausbaus in der Region als berechtigt an, finden die Massnahme aber falsch. Der Nutzen stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten. Nebst der Ausbau-Investition würde die zusätzliche S-Bahn jährliche Kosten von 1,9 Millionen Franken oder 1300 Franken pro Pendlerin und Pendler betragen, die die Allgemeinheit bezahlen müsste. Dafür habe der Kanton schlicht das Geld nicht, schliesslich habe der Grosse Rat bereits für 2023 ein Defizit von 300 Millionen verabschiedet, Besserung sei nicht in Sicht. Die finanziellen Mittel würden dann in anderen Regionen fehlen. Der Busverkehr hingegen sei effizient und kostengünstig. Das Nein zu diesem Projekt sei zudem kein Nein zum ÖV in der Region.

veröffentlicht: 16. Mai 2023 06:58
aktualisiert: 16. Mai 2023 06:58
Quelle: ArgoviaToday

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