Der Veterinärdienst führte die Kontrolle auf dem Hof des Landwirts 2019 durch. Die Mängel umfassten etwa fehlende Ohrmarken, ungenügende Klauenpflege und Unregelmässigkeiten bei der Erfassung des Tierbestands. Der Landwirt wurde aufgefordert, diese Mängel zu beheben. Doch stattdessen reichte dieser eine Beschwerde ein. Sowohl beim Gesundheitsdepartement als auch beim Verwaltungsgericht blitzte er damit aber ab, schreibt die «Aargauer Zeitung».
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Das brachte den Landwirt aber nicht zur Einsicht, die Mängel bestanden auch bei einer erneuten unangekündigten Kontrolle im Jahr 2020 noch. Die Angestellten des Veterinärdienstes wurden zudem massiv bedroht. Der Kanton erliess daraufhin weitere Massnahmen, gegen die sich der Bauer erneut wehrte – wieder ohne Erfolg.
Polizei, Veterinärdienst und ein Regierungsrat
Im Dezember 2021 erfolgte dann eine weitere Kontrolle. Diesmal rückte der Veterinärdienst mit Verstärkung an: Fünf Kontrolleure, vier Polizisten und Regierungsrat Jean-Pierre Gallati samt Chauffeur waren vor Ort. Gegen dieses Aufgebot legte der Landwirt erneut Beschwerde ein. Er habe sich dadurch überfordert gefühlt. Die vierstündige Kontrolle habe zudem zu Verzögerungen im Betriebsablauf geführt. Der Landwirt wirft den Behörden vor, durch Polizeipräsenz und Einschüchterung verhindern zu wollen, dass er bei zukünftigen Kontrollen seine eigenen Rechte wahrnehmen könne.
Immerhin anerkennt der Mann die Probleme bei der Klauengesundheit. Die Verfügung von Massnahmen hält er aber nicht für notwendig. Sein Klauenschutzkonzept habe bereits zu deutlichen Verbesserungen geführt, nun brauche er mehr Zeit, um die Gesundheit der Rinder weiter zu verbessern.
Gericht und Kanton widersprechen dem Bauern
Das Verwaltungsgericht stellt sich jedoch erneut gegen den Landwirt. Er habe die Klauenpflege über Jahre vernachlässigt, schon 2019 seien teils stark lahmende Tiere festgestellt worden und 2020 hätten fast 50 Prozent der Tiere Klauenprobleme aufgewiesen. Auch bei der Kontrolle 2021 seien mindestens 27 lahme Tiere festgestellt worden.
Beim Kanton heisst es zudem, dass bei der Kontrolle mit Anwesenheit von Polizei und Regierungsrat Gallati keine konkreten Nachteile für den Landwirt entstanden seien. Die Kontrolle habe so lange gedauert, weil eine Vielzahl von früher festgestellten Mängeln überprüft werden mussten. Der Veterinärdienst habe zudem ein legitimes Bedürfnis nach polizeilicher Absicherung gehabt.
Der Landwirt blitzt deshalb mit seiner Beschwerde erneut ab. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 2500 Franken tragen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.