Kantonspolizei Aargau

Lastwagenchauffeure im Fokus: Einer verunfallte, fünf wurden gebüsst

· Online seit 09.05.2022, 08:12 Uhr
Die Polizei kontrolliert Chauffeure regelmässig, und stellt auch immer wieder fest, dass einzelne die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht einhalten. Dies ist einer Reihe von Strafbefehlen zu entnehmen, die kürzlich rechtskräftig geworden sind.
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Lastwagenchauffeure haben eine grosse Verantwortung. Wenn es zu Unfällen kommt, kann es für andere Verkehrsteilnehmer schon rein wegen der Masse des Lastwagens gefährlich werden, wie die AargauerZeitung berichtet. Das hat auch der Unfall vom letzten Donnerstag wieder gezeigt: Ein 63-jähriger Mofafahrer verstarb bei einem Unfall in Brugg, nachdem er mutmasslich von einem Lastwagen überrollt wurde.

Umso wichtiger ist es, dass die Chauffeure aufmerksam, ausgeruht und fahrtüchtig sind – deshalb gelten für sie besonders strenge Bestimmungen. Die Kantonspolizei kontrolliert deren Einhaltung regelmässig.

So etwa bei einer Verkehrskontrolle im vergangenen Dezember in Berikon: Die Auswertung der Daten hatte gezeigt, dass ein Chauffeur 14 Mal länger als sechs Stunden gefahren ist, ohne eine Ruhepause einzulegen. Zweimal hatte er sich hinter das Steuer seines Sattelschleppers gesetzt, ohne dass die Fahrkarte eingelegt war. Dafür kassierte der 42-Jährige eine Busse von 2400 Franken, hinzu kommen die Strafbefehlsgebühren von 700 Franken.

Am Steuer eingeschlafen

Noch schlimmer ist es einem Chauffeur aus Zürich ergangen, der an einem Samstag im letzten August von Lausanne nach Zürich unterwegs war. Aus dem Strafbefehl, der vor kurzem rechtskräftig geworden ist, geht hervor, dass er auf der A1 auf Höhe Lenzburg unterwegs war, als er am Steuer eingenickt ist.

Das Fahrzeug ist langsam nach rechts abgedriftet, bis es schliesslich die Leitplanke gestreift hat. Der 58-Jährige hielt an und begutachtete den Schaden, fuhr danach aber weiter. Die Polizei informierte er erst am nächsten Tag. Der Sachschaden an der Leitplanke beläuft sich auf rund 7500 Franken.

Für den Chauffeur wurde dies teuer. Nicht nur, weil er an diesem Tag offenbar nicht fahrfähig war, sondern auch, weil er sich den Tests entzogen hat, die seine Fahrfähigkeit hätten feststellen – oder widerlegen – können. Zudem hatten die Auswertungen ergeben, dass er auch an anderen Tagen die Ruhezeiten nicht eingehalten hatte. Ihm wurden eine bedingte Geldstrafe von 4500 Franken auferlegt, zudem eine Busse von 2600 Franken und Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von zusammen 1600 Franken.

Aargauer Transportunternehmen gebüsst

Kontrollen finden aber nicht nur auf der Strasse statt, sondern auch bei Transportunternehmern. Bei einer Aargauer Firma wurde der Transportleiter gebüsst, weil im untersuchten Zeitraum vom 1. Oktober bis 1. Dezember letzen Jahres die Arbeitspläne nicht so gestaltet waren, dass die Chauffeure ihre Ruhezeit immer einhalten konnten. Zudem seien diese nicht genügend überwacht worden, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Er wird mit 2300 Franken zur Kasse gebeten.

Vier Chauffeure, die zu wenig Pausen gemacht, die wöchentlichen Maximalstunden überschritten oder die Karte nicht im Kartenschreiber hatten, müssen für ihre Vergehen zwischen 1800 und 4300 Franken bezahlen.

veröffentlicht: 9. Mai 2022 08:12
aktualisiert: 9. Mai 2022 08:12
Quelle: Aargauer Zeitung

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