Diese Heimfahrt hat sich eine mittlerweile 26-jährige Solothurnerin wohl anders vorgestellt. An einem Samstag früh am Morgen im März 2023 ist sie mit ihrem Mercedes auf der Autobahn A1 in Fahrtrichtung Bern unterwegs gewesen. Die Fahrerin war zudem alkoholisiert, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst. Die 26-Jährige krachte schliesslich in Höhe Lenzburg in eine Baustellenmauer und beschädigte diese. Bei dem Zusammenprall wurde der vordere linke Pneu komplett abgerissen.
Davon unbeirrt setzte sie die Fahrt zu ihrem Wohnort im Kanton Solothurn fort, ohne die Polizei über den Unfall zu informieren. Laut Strafbefehl wusste die Frau aufgrund ihres vorgängigen Alkoholkonsums um ihre Fahrunfähigkeit und entschied sich trotzdem, sich hinters Lenkrad zu setzen.
Daher wurde sie nun wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, dem Fahren eines nicht betriebssicheren Autos und wegen pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall mit Sachschaden zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu muss sie eine Busse in Höhe von 1200 Franken zahlen. Hinzu kommen Gebühren von über 900 Franken. Das Urteil wird dazu noch im Strafregister eingetragen.