Dass sich Schummeln nicht lohnt, zeigt ein aktueller Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft. Im Mai 2024 ist ein 51-jähriger Aargauer mit ungarischen Wurzeln mit seinem Fahrzeug zu einer Waschanlage im Bezirk Lenzburg gefahren. Dort bezahlte er allerdings nicht mit Schweizer Franken, sondern mit der ungarischen Währung Forint.
Er warf 15 Münzen im Wert von jeweils 50 Forint in den Automaten der Anlage ein. Daraufhin wurde ein Guthaben von 30 Franken für den Mann verbucht. Laut Währungsrechner (zum Zeitpunkt des Vorfalls) hat der Mann statt 30 Franken lediglich 1.90 Franken bezahlt. Der 51-Jährige wusch daraufhin sein Auto und fuhr davon.
Der Mann wusste, dass er die Autowaschanlage nicht nutzen durfte, wenn er nicht den verlangten Preis dafür bezahlt. Ihm war laut Strafbefehl auch bewusst, dass er dort nicht mit Forint bezahlen durfte; er hat es aber dennoch gemacht. Deshalb wurde er wegen geringfügigen Erschleichens einer Leistung zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Ausserdem muss er Gebühren in Höhe von 435 Franken bezahlen.
Weiter heisst es, dass die sichergestellten 15 Forint-Münzen nach Rechtskraft des Strafbefehls der Waschfirma ausgehändigt werden. Am Ende war es für den 51-Jährigen ein weitaus teurer Waschgang.