An einem warmen Sommerabend im August 2023 begab sich Peter* nach Feierabend auf eine Velotour. Auch Helena* entschied sich am selben Tag dazu, zusammen mit zwei Kollegen und ihrem Hund auf einen Spaziergang zu gehen. Dass die Ausflüge in einem Unfall enden, hätten die Beteiligten zu dem Zeitpunkt nicht erwartet.
Velofahrer kollidiert mit Hund
Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau steht, spazierten Helena und ihre Kollegen an einem Strassenrand im Bezirk Lenzburg entlang. Ihren Hund hatte sie nicht angeleint, weshalb der Rüde über die Strasse rannte und im angrenzenden Rasen spielte.
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Zur selben Zeit war Peter auf seinem Rennvelo auf der Strasse unterwegs. Als er die Personengruppe erblickte und noch etwa 10 bis 15 Meter von ihr entfernt war, rannte der Schäferhund mitten auf die Strasse. Das, weil er zurück zu Helena wollte. Jedoch hielt der Rüde mitten auf der Fahrbahn abrupt an. In Folge kam es zu einer Kollision zwischen dem Rennvelofahrer und dem Hund. Dabei überschlug sich Peter und erlitt gleich mehrere Knochenbrüche.
Hundehalterin missachtete ihre Pflichten
Helena hätte vermeiden können, dass es zur Kollision zwischen ihrem Hund und Peter kam. Der 39-Jährigen hätte bewusst sein müssen, dass sie ihren Hund nicht unbeaufsichtigt an einer Strasse herumtollen lassen darf. Weiter war der Hund zum gegebenen Zeitpunkt nicht angeleint und somit auch nicht unter Helenas Kontrolle, wie es im Strafbefehl heisst.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilt die 39-Jährige aufgrund der Widerhandlung gegen das Hundegesetz durch Missachtung der allgemeinen Pflichten als Hundehalterin zu einer Busse von 100 Franken. Hinzu kommen Gebühren in der Höhe von über 450 Franken.
*Namen wurden von der Redaktion geändert