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Wiederholungstäterin: Aargauerin (21) hält erneut einen Listenhund illegal bei sich

Wiederholungstäterin

Aargauerin (21) hält erneut einen Listenhund illegal bei sich

· Online seit 17.08.2024, 14:05 Uhr
Eine 21-jährige Frau aus dem Seetal hat bei sich zu Hause zum wiederholten Mal einen Hund mit Gefährdungspotenzial gehalten, für den sie weder eine Halte-Berechtigung oder Steuern bezahlt, noch ihn bei der Gemeinde gemeldet hatte. Nun wurde sie verurteilt.
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Im September 2023 führte der Veterinärdienst des Kantons Aargau unangemeldet eine Kontrolle im Seetal durch. Sie handelte aufgrund eines Hinweises einer Drittperson, wonach eine heute 21-Jährigen illegal einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial bei sich halte. Tatsächlich fand der Veterinärdienst bei der Frau den American Pitbull Terrier «Black».

Pitbull war nicht angemeldet

Dabei wurde festgestellt, dass der Hund immer noch auf seinen Vorbesitzer gemeldet war, obwohl die Aargauerin den «Black» seit Juli 2023 bei sich im Seetal gehalten hatte. Sie hätte ihn innerhalb von zehn Tagen bei der Hundedatenbank «Amicus» ummelden müssen. Zudem war der Pitbull nicht bei der Gemeinde angemeldet, sodass auch keine Hundesteuer bezahlt wurde. Weil es sich bei dem Pitbull «Black» um einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial handelt, hätte die 21-Jährige vorgängig beim Kanton eine Halte-Erlaubnis einholen müssen, was sie allerdings versäumte, und zwar zum wiederholten Mal.

Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hielt die Aargauerin zuvor schon zwei American Staffordshire Terrier mit Namen «Bully» und «Ventura». Weil diese Rasse ebenso ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweist, hätte die 21-Jährige bereits hier eine Berechtigung beim Kanton einholen müssen, was sie jedoch nicht tat. Die beiden Terrier wurden im April 2023 vom Veterinärdienst beschlagnahmt, daher hätte die Halterin eigentlich wissen müssen, dass sie für das Halten von Listenhunden eine Berechtigung vom jeweiligen Kanton braucht.

Nun muss die 21-Jährige zahlen 

Nun wurde sie wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das kantonale Hundegesetz zu einer Busse in Höhe von 1000 Franken verurteilt. Hinzu kommen Gebühren von rund 620 Franken. Ob der Pitbull «Black» vom Veterinärdienst auch beschlagnahmt wurde, geht aus dem rechtsgültigen Strafbefehl nicht hervor.

veröffentlicht: 17. August 2024 14:05
aktualisiert: 17. August 2024 14:05
Quelle: ArgoviaToday

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