Lernende fälscht Gerichts-Vorladung, um in Ferien zu verreisen – und wird erwischt
Eine Lernende aus dem Bezirk Baden hat ihre Ferienwünsche für letzten Herbst bei ihrer Vorgesetzten eingegeben. Ihre Wünsche konnte diese jedoch nicht bewilligen. Wie im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau zu lesen ist, wurden ihr die Ferien nicht bewilligt, weil im Betrieb ein personeller Engpass herrschte. Daraufhin wurde die medizinische Praxisassistentin erfinderisch.
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Vorladung als Angeklagte gefälscht
Mithilfe ihres Laptops fälschte die 23-Jährige laut Strafbefehl Ende Juli 2022 eine Vorladung des Obergerichts des Kantons Bern. Darin stand, dass sie im Herbst als Angeklagte im Rahmen einer Gerichtsverhandlung zu erscheinen habe. Hätte das der Tatsache entsprochen, hätte die Frau in dem Zeitraum nicht im Geschäft erscheinen müssen. Die selbsterstellte Vorladung verschickte die 23-Jährige noch am selben Tag an ihre Vorgesetzte.
Lernende wird verurteilt
Die auszubildende medizinische Praxisassistentin fälsche somit wissentlich und willentlich eine Vorladung, um sich einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen. Damit machte sie sich laut Strafbefehl wegen Urkundenfälschung strafbar. Sie wurde deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken verurteilt. Weiter muss sie eine Busse von 300 Franken sowie Gebühren in der Höhe von 800 Franken bezahlen. Gleichzeitig erhält sie einen Eintrag im Strafregister.