Dieser Ausflug mit ihren zwei Söhnen kommt ein Ehepaar nun teuer zu stehen. Im Mai 2024 reiste die Familie, die im Aargau wohnt, nach Italien. Dort wollten sie aber nicht Ferien machen, sondern die Kommunion des jüngeren Kindes stand an. Allerdings war diese nicht in der Ferienzeit – die Kinder fehlten für die Reise nach Italien vier Tage in der Schule im Aargau.
Laut Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft wurden die Eltern mehrmals von der Klassenlehrerin des älteren Sohnes darauf hingewiesen, dass sie dafür ein Urlaubsgesuch bei der Schulleitung stellen müssen. Das haben die Eltern aber ignoriert und sind dennoch in den Süden gefahren.
Nun wurde das italienische Ehepaar wegen Widerhandlung gegen das Schulgesetz von der Aargauer Staatsanwaltschaft zu einer Busse in Höhe von je 300 Franken verurteilt. Weil beide verurteilt wurden, kommen dazu Strafbefehlsgebühren von jeweils 400 Franken.
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