Quelle: Tele M1
Laut dem SVP Grossrat Stefan Giezendanner nämlich steht die Finanzspritze noch auf der Kippe: «Aktuell gibt es eine Vorlage, die der Regierungsrat nun ausarbeitet. Wir von der SVP gehen aber davon aus, dass diese Finanzhilfe noch nicht fix ist.»
Diese Sichtweise wird gestützt durch ein Rechtsgutachten der Universität Luzern, das Tele M1 vorliegt. Dieses kommt zum Schluss: Eine Finanzhilfe wäre bundesrechtswidrig. Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage.
Für Grünen-Grossrat Severin Lüscher wirft das Gutachten jedoch Fragen auf: «Auftraggeber dieses Gutachtens sind Schweizer Privatkliniken. Diese haben natürlich ihre eigene Sichtweise.»
Entscheidung im Sommer
Dass die Unterstützung auch rechtlich in Ordnung gehen muss, das weiss der Kanton auch nicht erst seit dem letzten November, als das Finanzhilfegesuch über 240 Millionen Franken öffentlich wurde.
Die Kreditvorlage wird der Regierungsrat voraussichtlich im Frühling in die Anhörung bringen. Mit einer Entscheidung wird erst im Sommer gerechnet. Immerhin herrscht Einigkeit darüber, dass das Kantonsspital die Hilfe dringend benötigt.
(ben)