Veruntreuung

Mann hebt 22'000 Franken von Konto der Ex-Schwiegermutter ab

· Online seit 28.04.2022, 06:02 Uhr
Ein Ehepaar aus dem Aargau hat vor knapp drei Jahren insgesamt 22'000 Franken vom Konto der früheren Schwiegermutter des Mannes abgehoben. Unterstützung erhielten sie dabei von einem Raiffeisen-Angestellten. Nun wurde das Ehepaar verurteilt.
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Das Aargauer Ehepaar hatte 2019 mit finanziellen Problemen zu kämpfen, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst. Daraufhin liessen sie sich von einem Bekannten der Frau finanziell beraten, da dieser bei der Raiffeisenbank angestellt war. Dieser wies das Paar jedoch darauf hin, dass sie keinen Anspruch auf einen Kredit der Bank hätten.

Nach einer Recherche im bankinternen System machte der Raiffeisen-Angestellte das Ehepaar bei einem Treffen bei sich zu Hause jedoch darauf aufmerksam, dass der Mann noch immer die Vollmacht auf das Konto seiner Ex-Schwiegermutter besitzt. Das Ehepaar habe dann sofort wissen wollen, ob sie immer noch Geld vom Konto abheben können, heisst es im Strafbefehl weiter. Der Bankangestellte bestätigte dies und vermerkte die Kontodaten auf einem Zettel.

Vergessene Vollmacht

In der vorherigen Ehe des Mannes kam es 2006 zu einem Unfall seiner damaligen Schwiegermutter. In der Folge erhielt der damalige Schwiegersohn laut Strafbefehl eine Generalvollmacht mit Einzelunterschrift ihres Bankkontos, um für sie «kleinere Botengänge» zu erledigen. Diese Vollmacht ging vergessen und wurde auch nach der Scheidung nicht widerrufen. Somit hatte der Beschuldigte auch im Jahre 2019 noch Zugriff auf das Konto.

Laut Strafbefehl entschied sich das frisch verheiratete Paar nach dem Hinweis des Angestellten der Raiffeisenbank dann dazu, für die Überbrückung der finanziellen Notsituation Geld vom Konto der Ex-Schwiegermutter abzuheben. Der Mann begab sich folglich in eine Raiffeisen-Filiale und hob über mehrere Tage hinweg insgesamt 22'000 Franken von zwei verschiedenen Konti ab. Das bezogene Geld verwendete der Verurteilte für seinen und seiner Frau laufenden Lebensunterhalt und schickte Geld in sein Heimatland. Seine Frau wusste von diesen Bezügen und hatte ihren Mann laut Strafbefehl in diesem Vorhaben bestärkt.

Über 8000 Franken Geldstrafe

Die vorherige Schwiegermutter und Kontoinhaberin entdeckte die fehlende Summe einen Monat später. Sie habe nichts von diesen Bezügen gewusst und hätte dem Beschuldigten auch nie die Erlaubnis dazu gegeben, so die Staatsanwaltschaft.

Laut Strafbefehl wurde der ehemalige Schwiegersohn zu einer Gesamtsumme von knapp 4000 Franken verurteilt. Seine Frau muss insgesamt 4300 Franken zahlen.

(zoe)

veröffentlicht: 28. April 2022 06:02
aktualisiert: 28. April 2022 06:02
Quelle: ArgoviaToday

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