Die verschlechterte epidemiologische Lage bereitet dem Kanton Solothurn Sorgen. Deshalb hat die Regierung beschlossen, ab dem 1. Dezember die Maskenpflicht auszuweiten. So soll eine Überlastung der Spitäler in den Wintermonaten verhindert werden.
Wo gilt neu eine Maskenpflicht?
Vor allem in Innenräumen, wo Aerosolole länger in der Luft bleiben, ist das Ansteckungsrisiko gross. Darum gilt ab Mittwoch eine Maskenpflicht in Restaurants, Bars, Clubs und Diskotheken sowie in anderen Kultur-, Sport und Freizeiteinrichtungen wie Fitnesscenter und Theater. Das Maskenobligatorium gilt auch für Personen, die ein Covid-Zertifikat vorweisen können. Zudem muss an Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Maske im Aussenbereich getragen werden. Essen und Trinken darf man nur noch sitzend.
Booster-Impfung für Junge
Neben der Ausweitung der Maskenpflicht startet der Kanton auch eine Booster-Impfoffensive. Es dürfen sich ab dem 1. Dezember alle Personen über 16 Jahre für die Auffrisch-Impfung anmelden.
Ab morgen können sich alle Personen ab 16 Jahren im Kanton Solothurn für eine #Boosterimpfung anmelden. Die Impfkapazität wird massiv erhöht. ➡️ https://t.co/HvQG5vME6M#coronainfoch #kantonsolothurn #coronaimpfung
— Kanton Solothurn (@KantonSolothurn) November 30, 2021
Um der Nachfrage gerecht zu werden, bleiben die Impfzentren im Kanton länger geöffnet. So können pro Tag rund 2'500 Impfungen verabreicht werden.
(red.)