Baden

Messerstecherei am Bahnhof: Jetzt sind die Hintergründe bekannt

· Online seit 14.10.2022, 07:41 Uhr
Bei einer Messerstecherei am Bahnhof Baden sind Mitte Mai zwei Männer verletzt worden. Die Polizei hat noch am selben Abend den mutmasslichen Täter verhaftet. Weil sich dieser gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft wehrt, werden Details zum Streit bekannt.
Anzeige

Als die Polizei am 17. Mai 2022 vor Mitternacht bei einer Imbissbude am Bahnhof Baden eingetroffen ist, lag ein Mann mit stark blutenden Verletzungen am Boden. Ein zweiter war am Arm verletzt. Die Polizei nahm vor Ort einen 37-Jährigen fest und stellte auch die mutmassliche Tatwaffe, ein Messer, sicher. Nun sind die Hintergründe zum Streit bekannt: Es war ein blutiger Streit zwischen Kurden und Türken, wie die Aargauer Zeitung schreibt. 

Durch den kürzlich publizierten Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen werden Details zur Auseinandersetzung bekannt. Laut einem Zeugen ging im Verlaufe des Streits der Beschuldigte, ein türkischstämmiger Kurde, mit den Geschädigten, zwei Türken, in den Kebabstand, um ein Messer zu holen. 

Lebenspartnerin warnt: «Achtung Messer!»

Alarmiert hat die Polizei damals die Partnerin des Beschuldigten, die ebenfalls anwesend war. Sie warnte die späteren Opfer noch und schrie: «Achtung, Messer!» Die beiden Opfer schwebten nach dem Messerangriff beide nicht in Lebensgefahr. Das sei jedoch bloss dem Zufall geschuldet, heisst es im Entscheid des Gerichts. Ein Mann konnte den Stich in Richtung Bauch mit seinem Arm abwehren. Beim anderen war die Stichverletzung am Brustkorb «nur» im Weichgewebe verlaufen und hat das Herz beziehungsweise die Körperhauptschlagader verfehlt.

Beschuldigter bleibt in Untersuchungshaft

Am 5. August beantragte die Staatsanwaltschaft, die Untersuchungshaft um weitere drei Monate bis Ende November zu verlängern. Das Zwangsmassnahmengericht hiess den Antrag gut. Der Beschuldigte hingegen hat dagegen Beschwerde beim Obergericht eingereicht und verlangt, er sei umgehend auf freien Fuss zu setzen. Er blitzte ab. Das Obergericht hat, gestützt auf einen Entscheid eines psychiatrischen Kurzgutachtens, welches dem Beschuldigten eine ungünstige Rückfallprognose stellte, entschieden, dass die Untersuchungshaft verlängert wird. Der Mann bleibt also vorerst bis am 30. November in Untersuchungshaft. Er kann den Entscheid aber noch ans Bundesgericht weiterziehen.   

(Aargauer Zeitung / Noemi Lea Landolt)

veröffentlicht: 14. Oktober 2022 07:41
aktualisiert: 14. Oktober 2022 07:41
Quelle: Aargauer Zeitung

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch