Am Montag haben schweizweit Tausende Studentinnen und Studenten ihr Studium begonnen. Für diejenigen, die ein Vollzeitstudium oder eine Ergänzungsprüfung wie die Passerelle oder die Matura absolvieren, stellt sich oft eine zentrale Frage: Wie lassen sich die Studienkosten finanzieren?
Für Studis fallen diverse Kosten im Zusammenhang mit einem Studium an. Dazu gehören Einschreibe- und Semestergebühren, Lehrmittel, Fahrtkosten sowie Verpflegungskosten. Es ist oft schwierig, neben dem Studium ausreichend arbeiten, um diese Ausgaben zu decken. Um das fehlende Einkommen auszugleichen, gibt es verschiedene Finanzierungsmodelle, wobei Stipendien und Darlehen die häufigsten Optionen sind.
Unterschied Stipendium und Darlehen
Grundsätzlich wird zwischen einen Stipendium und einem Darlehen unterschieden. Dabei gibt es einen konkreten Unterschied. Ein Darlehen ist zurückzubezahlen, ein Stipendium nicht. Allerdings können bei Stipendien bestimmte Beiträge zurückgefordert werden, wenn falsche Angaben gemacht wurden oder die Ausbildung abgebrochen wird.
Für erste Ausbildungen auf der Tertiärstufe, dazu gehören unter anderem Hochschulen, kommt das sogenannte Splitting-Modell zum Tragen. Dabei wird fix ein Drittel des Ausbildungsbeitrags als zinsloses Darlehen und zwei Drittel als Stipendium gewährt. Bei dem sogenannten «Splitting» kann auf den Darlehensteil verzichtet werden.
Wann kann ein Stipendium/Darlehen beantragt werden?
Auf der Website des Kantons Aargau wird die Vergabe von Stipendien wie folgt beschrieben: Die Gewährung dient primär dazu, die anfallenden Ausbildungskosten zu decken. Die Lebenshaltungskosten werden bei der Berechnung berücksichtigt, können aber nicht in vollem Umfang mit Stipendien gedeckt werden.
Falls du noch für das aktuelle Semester ein Stipendium beantragen willst, hast du dafür Zeit bis spätestens am letzten Tag des dritten Monats, der auf den Ausbildungsbeginn folgt. Beispiel: Bei Ausbildungsbeginn am 13.08.20xx muss das Gesuch bis am 30.11.20xx bei der Sektion Stipendien via Stipendienportal eingereicht werden. Das Gesuch musst du bei der zuständigen Stelle deines Wohnkantons einreichen. Ob du dabei in einem anderen Kanton studierst, spielt dabei keine Rolle.
Was sind die Voraussetzungen?
Gesuchsberechtigt sind Personen, welche weder selber noch mithilfe der Eltern in der Lage sind, ihre Ausbildung zu finanzieren. Die Vergabe von Stipendien hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Einkommen und Vermögen des Studierenden und der Eltern
- Wohnsituation: Wohnen Studierende noch bei den Eltern oder eigenständig?
- Eine Checkliste des Kantons Aargau hilft dabei, die Antragsberechtigung zu überprüfen.
Danach werden von der Amtsstelle die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen (beitragsberechtigte Ausbildung) geprüft, insbesondere zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfs, und auch die finanziellen Verhältnisse der Eltern und der Person in Ausbildung unter die Lupe genommen.
Weitere Details und Informationen findest du auf der Website des Kantons Aargau, wo du auch direkt online dein Gesuch einreichen kannst.
(tmei)