Der 49-Jährige wurde in Hand- und Fussfesseln in den Saal in den Räumen der Kantonspolizei in Schafisheim geführt, wo das Bezirksgericht Baden diese Woche tagt. Die Öffentlichkeit ist von der Verhandlung ausgeschlossen, Medien sind zugelassen.
Als erste Person befragte das Gericht eine ehemalige Mitarbeiterin des Opfers. Sie berichtete, dass sich das Paar getrennt habe, aber wegen der beiden Söhne noch im gleichen Haus wohnen geblieben sei.
Angeklagter spionierte Frau wegen Affäre aus
Der 49-jährige Angeklagte verdächtigte seine Frau seit Frühling 2022, dass sie ihn mit einem anderen Mann betrügt, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Sie stritt dies aber immer ab. Er begann darauf, seine Frau mithilfe ihres Handys zu orten. Zudem spionierte er auch den Laptop seiner Frau aus. Er speicherte auf seinem Handy freizügige Fotos seiner Frau, Chats mit einem Mann sowie Hinweise zu Hotels und Stundenhotels ab. Zudem habe der Mann das gemeinsame Haus videoüberwacht, wie die Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn bei der ersten Zeugenbefragung verlauten liess.
Laut der Anklageschrift sprach die Ehefrau den Angeklagten auf die Überwachungen an. Am 24. September 2022 kam es deswegen zu einem Streit und die Frau forderte ihn auf, damit aufzuhören. Sie verbrachte danach den Samstagabend mit ihrer Schwester und zwei Cousinen im Ausgang und kehrte nach Mitternacht zurück nach Hause in Bergdietikon. Dort trank sie mit ihrem Mann noch einen Tee. Danach gingen beide schlafen.
Der Angeklagte erwachte mitten in der Nacht und stellte fest, dass seine Frau nicht im Bett war. Er entdeckte sie im angrenzenden Badezimmer, wo sie beim Duschen war. Ihr Handy lag auf dem Lavabo daneben. Der Angeklagte nahm es an sich und sah mehrere intime Bilder seiner Frau und eines unbekannten Mannes beim Oralverkehr.
In Badewanne unter Wasser gedrückt und gewürgt
Laut Anklageschrift versuchte die Frau ihm danach das Handy «auf aggressive Weise» wegzunehmen. Sie schlug auf ihn ein und kratzte ihn. Der Angeklagte wollte das Handy aber nicht loslassen und wehrte sich dagegen.
Im Verlauf dieser heftigen Auseinandersetzung fiel die Frau zusammen mit dem Beschuldigten in die teilweise mit Wasser gefüllte Badewanne. Der Beschuldigte drückte sie immer wieder unter Wasser. Die Frau wehrte sich gegen ihren Mann und fügte ihm dabei Kratzer im Gesicht und an den Armen zu. Zusätzlich drückte er so stark mit den Händen auf ihren Hals, bis sie sich nicht mehr bewegte. Als das Opfer regungslos, mit dem Kopf unter Wasser lag, liess sie der Beschuldigte los.
Schon früh deutete die Tat auf ein Beziehungsdelikt hin.
Quelle: Tele M1/ Beitrag vom 29.09.22
Nachdem der Angeklagte seine nasse Kleidung gewechselt hatte, nahm er den eingesteckten Föhn, stellte ihn an und warf diesen in die Badewanne. Danach zog er die Badezimmertür zu und schloss mit dem Schlüssel von aussen ab. Anschliessend warf er den Schlüssel mit Schwung unter dem Spalt der Tür zurück ins Badezimmer.
Danach holte er seine Mutter, welche eine Etage unter ihm wohnte, und rief danach den Notruf an. Seine Ehefrau habe sich im Badezimmer eingeschlossen und reagiere nicht auf Zurufe, meldete er. Die Rettungskräfte traten die Badezimmertür ein, konnten dann aber nur noch den Tod der 41-Jährigen feststellen.
Frau wollte ausziehen
Die Situation liess zunächst einen Suizid vermuten. Bei den Ermittlungen tauchten jedoch Ungereimtheiten auf, und die Fachleute der Rechtsmedizin stellten fest, dass die Frau erwürgt worden war. Am Tag nach dem Auffinden der Leiche wurde der Ehemann unter dringendem Tatverdacht festgenommen.
Tele M1 konnte mit dem zuständigen Rechtsmediziner über den speziellen Fall sprechen:
Quelle: Tele M1
Die Frau habe in Betracht gezogen, wegen der zerrütteten Ehe auszuziehen. Aus diesem Grund und wegen der Affäre habe sich der Beschuldigte derart stark verletzt gefühlt, dass er bei der Tatausführung besonders skrupellos gehandelt habe, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. «Das Opfer erlitt einen äusserst leid- und qualvollen Tod», schreibt sie in der Anklageschrift.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen ebenso ein finanzielles Motiv vor. Erst kurz vor der Tat hatte das Ehepaar einen Ehe- und Erbvertrag unterschrieben. Durch diesen und durch Vorsorgeaufträge für den Fall eines Suizids seiner Ehefrau hätte er mindestens 1,8 Millionen Franken erhalten. Das Urteil wird am Freitag erwartet. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.
(maw/sda)