Die Halloweennacht am 31. Oktober hat im Aargau viel Zerstörung mit sich gebracht. Der Sachschaden beträgt mehrere Zehntausend Franken. Doch wer bezahlt, wenn Jugendliche Scheiben einschlagen oder Autos in Brand setzen?
Gegenüber Tele M1 antwortet eine Befragte: «Also eigentlich die Jugendlichen, aber wenn sie noch minderjährig sind, müssen die Eltern zahlen.» Eine andere meint: «Ich habe meinen Kindern immer eingetrichtert: Macht keinen Seich. Ich mache das nicht mit, ich zahle nichts für euch. Ihr könnt das selbst zahlen – vom Sackgeld.»
Jugendliche müssen – nach dem Gesetz – selbst zahlen
Und so sieht es auch das Schweizer Gesetz vor. Wenn junge Menschen einen Schaden verursachen, also zum Beispiel willentlich eine Scheibe einschlagen, müssen sie ab einem Alter von zehn Jahren selbst dafür geradestehen.
Die Eltern sind nur haftbar, wenn sie ihre Kinder nicht gut genug beaufsichtigt haben. «Ein jugendliches Kind oder ein jüngeres Kind muss man stärker beaufsichtigen als einen jungen Erwachsenen. Dort braucht es weniger Aufsicht. Es stellt sich immer im Einzelfall die Frage, haben die Eltern das Kind zu wenig beaufsichtig oder nicht», erklärt Rechtsanwalt André Kuhn.
Schulden bis ins Erwachsenenalter und darüber hinaus
Unter Umständen bleibt das Opfer auf dem finanziellen Schaden sitzen. Denn Eltern einer jugendlichen Täterschaft müssen nicht zahlen, nur weil beim Kind selbst kein Geld zu holen ist. «Wenn ein Jugendlicher einen hohen Schaden verursacht und diesen nicht bezahlen kann, dann schleppt er diese Schulden mit – auch ins Erwachsenenalter. Wenn er dann einmal Geld verdient, dann kann man ihn betreiben und sich das Geld so auch später holen», so Kuhn.
Bei kleineren Delikten wie das Bewerfen einer Hauswand mit Eiern reiche aber meistens schon eine Entschuldigung und eine helfende Hand beim Putzen. Dann müsse es erst gar nicht so weit kommen.
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