Der Umgang mit Fundgegenständen und Bargeld ist im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) klar geregelt: «Wer eine verlorene Sache findet, hat den Eigentümer davon zu benachrichtigen und wenn er ihn nicht kennt, entweder der Polizei den Fund anzuzeigen oder selbst für eine den Umständen angemessene Bekanntmachung und Nachfrage zu sorgen». Dieses Gesetz kommt dann zum Zuge, wenn der Wert eines Fundgegenstandes die zehn Franken übersteigt. Zusätzlich besagt Artikel 722 des ZGBs, «wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.»
Gebühr bei Abholung fällig
Anders sieht es jedoch aus, wenn man beispielsweise in Bus oder Bahn oder in einem öffentlich zugänglichen Gebäude – wie einem Parkhaus – Geld findet. Hier ist eine Finderin oder Finder dazu verpflichtet, das Geld unverzüglich abzugeben.
Landet der verlorene Gegenstand in einem der hiesigen Fundbüros, können Gebühren bei der Abholung anfallen. Wie hoch diese sind, ist im ZGB nicht geregelt, sondern wird individuell festgelegt. So beträgt die Rückgabegebühr bei der SBB 20 Franken für Kunden ohne ein Abonnement, zehn Franken für Personen mit einem Halbtax- und Jahresabonnement und fünf Franken für Personen mit einem Generalabo. Zum Vergleich: Bei der Aargau Verkehr AG (AVA) beträgt die Rückgabegebühr bloss fünf Franken.
Lohnt sich das wirklich?
Wenn man also in Schöftland wohnt und 50 Franken im SBB-Fundbüro in Aarau abholen will, verliert das Geld erheblich an Wert. Zum einen durch die 20 Franken Rückgabegebühr und zum anderen durch die Kosten für die An- und Rückreise, welche in diesem Fall 14,40 Franken ohne Abo betragen würde. Von dem ursprünglichen Betrag wären also nur noch 15,60 Franken übrig.
Etwas anders sieht es im Fundbüro der Stadt Aarau aus, hier richtet sich die Rückgabegebühr nach dem Wert des Fundgegenstandes.
Wie oft wird gefundenes Geld abgegeben?
Im laufenden Jahr wurden im Fundbüro der Stadt Aarau bis jetzt acht Bargeld-Funde abgegeben, davon waren vier unter 100 Franken, wie Nadine Marra, Leiterin des Stadtbüros Aarau, sagt. Allerdings habe sich bisher noch niemand gemeldet, so Marra. Falls sich ein Verlierer oder Verliererin melden würde, muss zunächst die Glaubwürdigkeit abgefragt werden, beispielsweise mit Angabe der Stückelung des Geldes oder einer genauen Angabe des Verlustorts.
Noch seltener wird verlorenes Geld im Fundbüro der AVA abgegeben. Es komme so gut wie nie vor, dass einzelne Banknoten abgegeben werden, erklärt Mediensprecher Michael Briner, «höchstens zwei Mal im Jahr.» Ob tatsächlich wenig Geld verloren geht oder ob es doch vermehrt in die eigene Tasche wandert, kann nicht gesagt werden.