Mitte Februar stürzte ein Kleinflugzeug nahe des Flughafens Grenchen ab. Elf Insassen konnten das Flugzeug mit ihren Fallschirmen verlassen. Eine Person, der Pilot, kam ums Leben. Seit dem 12. März ist klar: Einer der Fallschirmspringer kollidierte mit dem Höhenleitwerk, das daraufhin abgerissen wurde. Dies teilte die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST mit.
Reservefallschirm wurde ungewollt geöffnet
Die SUST schreibt in ihrem Vorbericht, dass ein Reservefallschirm ungewollt zum Flugzeugabsturz geführt habe. Wer Schuld daran hat, ist Sache der Bundesanwaltschaft. Diese hat nun Ermittlungen zum Fall aufgenommen, wie das «Regionaljournal Aargau/Solothurn» von Radio SRF berichtet. Die Behörde ist für Straftaten in Flugzeugen verantwortlich.
«Störung des öffentlichen Verkehrs» und «fahrlässige Tötung»
Im Fall Grenchen läuft nun ein Verfahren wegen «Störung des öffentlichen Verkehrs». Im Gesetzt steht nämlich: «Wer den Verkehr in der Luft hindert, stört oder gefährdet und dadurch Leib und Leben in Gefahr bringt, wird bestraft.»
Zudem ermittelt die Bundesanwaltschaft auch wegen «fahrlässiger Tötung», wie das SRF weiss. Das Verfahren richtet sich gegen eine einzige Person. Es ist zu vermuten, dass es sich dabei um den Fallschirmspringer handelt, der ein Problem mit seinem Reservefallschirm hatte. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(ckp)
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