Die örtlichen Feuerwehren hätten die Notfalltreffpunkte innert weniger Minuten besetzt, teilte der Kantonale Führungsstab mit. Später habe der Zivilschutz die Feuerwehren abgelöst. Damit habe der Aargauer Bevölkerung ein zusätzlicher Ort für das Absetzen von Notrufen zur Verfügung gestanden. Diese Möglichkeit wurde nach Angaben der Kantonspolizei auch genutzt.
Nicht-Einrücker müssen mit Konsequenzen rechnen
Grundsätzlich hat dieses Konzept laut dem Kanton Aargau auch einwandfrei funktioniert. Eine Herausforderung stellte wegen der Störung in der Festnetztelefonie lediglich die Alarmierung der Angehörigen des Zivilschutzes dar.
Ein Zivilschützer erzählte gegenüber ArgoviaToday, dass er die Meldung per Telefon nicht wahrgenommen hat und dadurch nicht an seinen Einsatz konnte. Nun muss er aber mit Konsequenzen rechnen, wie der Kanton mitteilt. «Bei Nicht-Einrücken wird der Angehörige des Zivilschutzes zu einer Stellungnahme aufgefordert. Wenn mutwillig nicht eingerückt wurde, kann es zu einer Verzeigung kommen.» Ausnahmen bestehen bei Ernstfalleinsätzen nur, wenn gute Gründe bestehen, wieso nicht eingerückt werden kann.
Notfalltreffpunkte sind wieder ausser Betrieb
Die Lage an den Notfalltreffpunkten sei ruhig gewesen, hiess es vom Kantonalen Führungsstab weiter. Mit der Inbetriebnahme in der Nacht auf Freitag sei der erste kantonsweite Praxistest erfolgreich verlaufen.
Die Störung im Aargau und vielen weiteren Kantonen wurde laut der Swisscom kurz vor 08.00 Uhr am Freitagmorgen behoben. Die Aargauer Notfalltreffpunkte wurden im Lauf des Morgens wieder ausser Betrieb genommen.
In jeder Gemeinde im Kanton gibt es mindestens einen Notfalltreffpunkt. Die Treffpunkte befinden sich an gut zugänglichen Orten, wie der Kantonale Führungsstab weiter schrieb. Im Oktober 2020 wurden alle Haushaltungen im Aargau über die Standorte informiert.
www.notfalltreffpunkt.ch
(red. / SDA)