Naturschutz

Ob Leinenpflicht oder Heckenschnitt – diese Verbote gelten ab jetzt

· Online seit 02.04.2023, 14:54 Uhr
Mit dem Frühjahr kommen auch Regeln auf dich zu, welche der Natur die nötige Ruhe gewährleisten sollen, um so richtig aufzublühen. Tier- und Pflanzenwelt danken es dir, wenn du dich dran hältst. ArgoviaToday hat dir eine Liste zusammengestellt.
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Nicht mehr lange und die T-Shirt Saison ist endgültig zurück. Doch die hohen Temperaturen bringen auch bestimmte Beschränkungen mit sich. Das hängt in vielen Teilen mit der Vegetation der Natur und der Paarungs- und Brutzeit der Tiere zusammen. So möchte man die Natur schützen und Erholungsräume schaffen. ArgoviaToday hat für dich einige Verbote zusammengetragen, welche im Aargau gelten.

Leinenpflicht

Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich im Frühjahr fort. Während dieser Zeit werden in einigen Kantonen Hundehaltende dazu verpflichtet, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen. Damit soll verhindert werden, dass die Wildtiere gestört werden. Im Kanton Aargau müssen deshalb vom 1. April bis zum 31. Juli alle Hunde an oder in den Wäldern an der Leine geführt werden. Was wo gilt und wie du mit deinem Hund auch an der Leine Spass hast, erfährst du hier.

Heckenschnitt

Grosse Schneidarbeiten bei Hecken im Garten sollte man unterlassen. Denn im Schweizer Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) ist festgelegt, dass der Heckenschnitt zwischen dem 1. März und 30. September verboten ist – und dies gilt auch im Aargau. Lediglich kleinere Schnittarbeiten dürfen in diesem Zeitraum erledigt werden, wenn man die im Garten lebenden Tiere nicht gefährden will. Grundsätzlich sind auch Rückschnitte zum Wohl der Pflanzen erlaubt. Hier findest du mehr Informationen.

Betreten von Wiesen und Äcker

Einige Aargauer Gemeinde klären in den Gemeindenachrichten über das Verbot zum Betreten von Wiesen und Äckern auf. Dieses startet am 1. April und geht bis 31. Oktober. Grund dafür ist die Vegetationszeit. Hier unter anderem ein Verbot von der Gemeinde Gansingen.

Abschnitt am Hallwilersee 

Der Abschnitt Aabach zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl darf während der Brutzeit der Vögel vom 1. April bis 30. Juni 2022 nicht befahren werden. Dabei sind vor allem Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper aller Art, insbesondere Gummiboote, Kajak, Kanu, Stand-up-Paddling, Flosse, Luftmatratzen verboten. Mehr Informationen findest du hier.

Haben wir irgendwelche Verbote noch nicht aufgeführt? Schreibe es uns in die Kommentare.

veröffentlicht: 2. April 2023 14:54
aktualisiert: 2. April 2023 14:54
Quelle: ArgoviaToday

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