Quelle: Tele M1
Ab dem 1. November 2024 gilt schweizweit: Der blaue Führerausweis aus Papier verliert seine Gültigkeit. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen beim Strassenverkehrsamt einen neuen Ausweis im Kreditkartenformat beantragen. 34'347 solcher Ausweise waren Ende Juni im Aargau noch im Umlauf.
Doch das scheint nur wenige zu kümmern. Auf Anfrage der Today-Redaktion meldet das kantonale Innendepartement DVI, in dem das Strassenverkehrsamt angesiedelt ist, dass per Ende September immer noch 30'330 der alten «Lappen» zum Umtausch eingeschickt worden waren. «Eine Abschätzung, wie viele Ausweise gar nicht umgetauscht werden, ist schwierig zu treffen», heisst es beim DVI. Über die Gründe, warum der Umtausch so schleppend läuft, hat das DVI keine Angaben.
Schriftliche Information nützt wenig
Dabei hatte das Strassenverkehrsamt extra alle Kundinnen und Kunden angeschrieben, auf Social Media hatte man ebenfalls Infos zum Umtausch verbreitet. Offenbar fand man kein Gehör. «Eine weitere Kommunikation ist nicht vorgesehen», heisst es dazu seitens Kanton Aargau. Wer nicht will, der hat gehabt, also. Doch was heisst das ab November 2024 eigentlich, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt? Zeigt beispielsweise die Kantonspolizei Aargau Kulanz bei regulären Kontrollen? Das Nichtmitführen eines Fahrausweises ist ein Ordnungsbussen-Tatbestand, der mit 20 Franken Busse geahndet werden kann.
Polizei zeigt ab November nicht mehr Kulanz, aber...
Dazu sagt das DVI, bei dem auch die Kapo angesiedelt ist: «Die Frist ist schon lange bekannt, wir haben intensiv und über verschiedene Kanäle kommuniziert. Es gilt in der ganzen Schweiz die gleiche neue Regel und letztlich haben sich Autofahrerinnen und Autofahrer an die geltenden Gesetze zu halten.»
Eine besondere Kulanzregelung gibt es entsprechend nicht, das bestätigt auch Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau. Es gelte aber wie immer der Grundsatz «Augenmass und gesunder Menschenverstand» für die Einsatzkräfte auf der Strasse. Man setze viel mehr auf die Wirkung der direkten Ansprache bei Verkehrskontrollen. «Bei den knappen Ressourcen liegt unser Fokus auf der Verkehrssicherheit», sagt Graser abschliessend. Und darauf hat der alte Papierausweis keinen Einfluss.
Übrigens: Wer ab dem 1. November 2024 mit einer Kopie des alten Ausweises herumfährt, weil das Original zur Bearbeitung beim Strassenverkehrsamt liegt und der Kreditkarten-Scheck noch nicht verschickt wurde, wird sowieso nicht gebüsst. Der neue Scheck kostet 25 Franken. Weitere Infos zum Umtausch findest du hier