Quelle: Tele M1
Das Parlament überwies die Motion am Dienstag gegen den Willen Regierungsrats mit 92 zu 40 Stimmen. Die Lehrer sollen in den Gemeinden bei der Anstellungsbehörde jeweils einen Privatauszug und einen Sonderprivatauszug vorlegen müssen.
Kündigung bei Verurteilung zwingend
Im Falle einer Vorstrafe wegen sexueller Belästigung von Kindern, sexuellen Handlungen mit Kindern oder Herstellung und Besitz von Kinderpornographie soll zwingend von einer Anstellung abgesehen werden.
Zudem will die Motion, dass angestellte Lehrer bei einer Verurteilung wegen solcher Delikte zwingend die Kündigung erhalten. Der Regierungsrat muss nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten und dem Parlament vorlegen.
Das Grundanliegen werde unterstützt, hielten die Grünen fest. Wichtiger als Strafauszüge seien präventive Massnahmen wie ein guter Sexualkundeunterricht. Die Kinder müssten wissen, dass sie Nein sagen könnten. Die Anstellungsbehörden müssten für das Problem sensibilisiert werden.
SVP und SP sind gleicher Meinung
Es handle sich bei den Strafaufzügen um einen Puzzlestein, hielt die FDP fest. Man schulde den Kindern den Schutz. Die Kinder dürften keiner vermeidbaren Gefahr ausgesetzt werden. Den Tätern müssten die Übergriffe schwer gemacht werden, hiess es bei der EVP. Auch die SP sprach sich für die Forderung aus.
Wie die anderen Parteien war auch die Mitte-Fraktion gespalten. Die Schulleitungen hätten die Pflicht, aufmerksam zu sein, sagte eine Mitte-Sprecherin. Die GLP lehnte die Motion ab mit dem Argument, der Sonderprivatauszug reiche, eine vollständige Offenlegung und periodische Überprüfung sei unverhältnismässig.
Regierungsrat warnt vor Scheinsicherheit
Der Regierungsrat lehnte die Forderung ab. Das obligatorische flächendeckende Einholen der Auszüge aus dem Strafregister könne die Sicherheit und den Schutz der Schülerinnen und Schüler nicht wesentlich erhöhen. Im schlimmsten Fall könne es zu einer Scheinsicherheit kommen, hielt der Regierungsrat in seiner schriftlichen Stellungnahme fest.
Die Anstellungsbehörden müssten ihre Verantwortung wahrnehmen, sagte Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP). Die Behörden müssten Referenzen einholen.
Die Staatsanwaltschaft informiere das kantonale Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) bereits heute vereinzelt über Lehrpersonen, die strafrechtlich relevante Handlungen begangen hätten oder im entsprechenden Verdacht gestanden seien. Das BKS empfehle den Anstellungsbehörde in diesen Fällen jeweils eine Freistellung.
(sda/red.)