Parlamentskommission will Sozialhilfe im Aargau nicht umbauen
Der Grosse Rat hatte 2017 und 2018 zwei Postulate überwiesen, die einen Systemwechsel in der Sozialhilfe fordern. So soll die Höhe der Sozialhilfe künftig davon abhängen, wie lange eine Person bereits Sozialversicherungsbeiträge geleistet und Steuern bezahlt hat. Mit diesem Vorgehen sollen ältere Arbeitslose in der Sozialhilfe besser behandelt werden als Personen, die in der Schweiz noch nicht gearbeitet haben.
Im zweiten überwiesenen Postulat wurde eine Abstufung bei der Sozialhilfe je nach Engagement, Integrationswille und Motivation der sozialhilfebeziehenden Personen gefordert. Zu Beginn des Bezugs sollen alle bedürftigen Personen eine reduzierte Sozialhilfe erhalten, die 70 Prozent des heutigen Grundbedarfs entspricht. Beide Vorstösse stammten aus den Reihen von SVP, FDP und Die Mitte.
Regierungsrat bezweifelt Nutzen
Der Regierungsrat lehnte die Umsetzung der Forderungen in einem Anfang März publizierten Analysebericht ab. Der mögliche Nutzen des vorgeschlagenen Systemwechsels stehe nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten Kosten und Aufwendungen einer Umsetzung.
«Insgesamt ist es fraglich, ob der geforderte Systemwechsel überhaupt einen zusätzlichen Nutzen hätte», hiess es im Bericht. Der Regierungsrat beantragte dem Grossen Rat, die Forderungen aus den Postulaten nicht umzusetzen. Er hatte sich bereits bei der Einreichung der Vorstösse gegen die Forderungen ausgesprochen.
Auch Kommission für Übungsabbruch
Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) folgte dem Regierungsrat nun einstimmig, wie die diese am Dienstag mitteilte. Die GSW liess sich vom Analysebericht überzeugen. Der mögliche Nutzen des vorgeschlagenen Systemwechsels stehe bei der Umsetzung nicht in einem effizienten Verhältnis zu den erwarteten Kosten, hiess es.
Die Forderungen für neue Regeln bei der Sozialhilfe würde auch verfassungsmässige Grundrechte tangieren. Es wären zahlreiche Ausnahme- und Sonderregelungen einzuführen, was zu erhöhtem Verwaltungsaufwand und Vollzug sowie zu rechtlichen Untersicherheiten führen würde.
Der Grosse Rat wird im April über den Analysebericht diskutieren und entscheiden, ob die beiden Postulat tatsächlich abgeschrieben werden. Das würde bedeuten, dass das Thema zu den Akten gelegt wird.