Zwischen November 2021 und Mai 2022 hielt ein 57-Jähriger in seinem Taubenschlag im Bezirk Brugg so viele Tauben, dass die Vögel unter Platzmangel litten. Darunter waren auch einige Jungtiere, die er auf brutale Art beseitigte.
Jungtauben auf den Boden geschleudert
Weil die gesetzlich geregelten Anforderungen pro Taube beim betroffenen Schlag klar nicht eingehalten wurden, litten die Vögel unter Platzmangel. Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu lesen ist, wurde dadurch ein artgerechtes Verhalten der Tiere unmöglich. Die Tiere konnten sich nicht genügend bewegen und hatten keine ausreichende Distanz zu den anderen Artgenossen, was bei den Tieren zu Stress und Überanstrengung führte. Ebenfalls hat der 57-Jährige den Taubenschlag nicht regelmässig gereinigt. In der Folge waren die Sitzstangen mit Kot verschmutzt, weshalb die Tauben verklebte Füsse hatten. Weiter wurde die gesamte Fläche des Taubenschlags mit einem Gitter ausgelegt. Darin verfingen sich ihre Füsse – sie entwickelten eine schmerzhafte Fehlstellung.
Im Taubenschlag im Bezirk Brugg hielt der Straftäter ebenfalls Jungtauben. Als er bemerkte, dass sie im Käfig nicht genügend Platz hatten, tötete er sie. Dies tat er, indem er sie ohne Betäubung auf den Boden schlug. Der 57-Jährige fügte den Jungtieren somit unnötige Schmerzen und Qualen zu, welche er hätte vermeiden können.
Neben den Tauben hielt der Mann auch einen Kampfhund. Für diesen hatte er jedoch keine Halteberechtigung. Haltern von Listenhunden müsste jedoch bewusst sein, dass man eine entsprechende Bewilligung des Kantons benötigt. Dies hat er jedoch unterlassen.
Verurteilt wegen Tierquälerei
Der 57-Jährige wird wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz aufgrund von Tierquälerei verurteilt. Der Elektroinstallateur wird zu einer bedingten Geldstrafe von 17'600 Franken verurteilt. Weiter muss er eine Busse von 4000 Franken zahlen sowie Gebühren von 1400 Franken. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.