Aargau

Regierungsrat unterstützt fünften Öffnungsschritt

17.06.2021, 12:34 Uhr
· Online seit 17.06.2021, 09:49 Uhr
Der Aargauer Regierungsrat unterstützt die geplanten Öffnungsschritten des Bundesrats. Auch hinsichtlich des Covid-Zertifikats stellt er sich hinter die Pläne der Landesregierung.

Quelle: ArgoviaToday/TeleM1

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Der Regierungsrat begrüsse, dass der Bundesrat aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung und des Fortschritts bei der Durchimpfung einen weiteren grossen Öffnungsschritt plant, teilte die Aargauer Regierung am Donnerstag in der Vernehmlassungsantwort mit.

Maskenpflicht im Freien soll fallen

Der Bundesrat will ab dem 28. Juni die Maskenpflicht im Freien aufheben. Demnach muss die Maske in Aussenbereichen von Freizeitbetrieben, Bahnhöfen oder Haltestelle nicht mehr getragen werden. Diesen Öffnungsschritt unterstützt der Aargauer Regierungsrat. Auch betreffend Corona-Lockerungen in Restaurants stellt sich die Regierung hinter die Pläne des Bundesrats. So sollen an den Terrassen-Tischen mehr als sechs Personen sitzen dürfen, die Sitzpflicht draussen aufgehoben werden und im Inneren der Restaurants soll es künftig 6er-Tische geben.

Lockerung ja, aber nur mit Covid-Zertifikat

Grundsätzlich unterstützt der Regierungsrat den fünften Öffnungsschritt voll und ganz. Das Covid-Zertifikat soll dabei aber eine wichtige Rolle spielen. So will die Aargauer Regierung, dass Discotheken, Tanzlokale sowie allgemeine Veranstaltungen nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat besucht werden können. Dies sei insbesondere bei Innenbäder und Wasserparks zwingend, schreibt der Regierungsrat weiter. Denn bei der dort vorherrschenden Luftfeuchtigkeit und dem Spritzen des Wassers sei die Aerosolbildung sehr häufig. Deshalb sollen Personen ab 16 Jahren nur mit einem Covid-Zertifikat Eintritt erhalten. Zertifikate gibt es für Personen, die geimpft, genesen oder getestet worden sind.

Arbeiten bald ohne Maske möglich?

Der Bundesrat schlägt vor, die generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz per 28. Juni aufzuheben. Auch hier stellt sich die Aargauer Exekutive hinter die Landesregierung. «Man begrüsst es, dass die Arbeitgeber, unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort, die Maskenpflicht punktuell weiterführen können», hiess es in der Stellungnahme weiter. Bisher gilt die Homeoffice-Pflicht nur dann nicht, wenn die Mitarbeitenden regelmässig getestet werden. Und auch die Maskenpflicht in der Sekundarstufe II soll fallen.

(red.)

veröffentlicht: 17. Juni 2021 09:49
aktualisiert: 17. Juni 2021 12:34
Quelle: ArgoviaToday

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