Strafbefehl

Renitenter Mann beschimpft und tritt Polizisten – das kostet ihn eine Stange Geld

· Online seit 12.03.2023, 15:14 Uhr
Nach einem Disput zwischen einer Frau und einem 31-Jährigen alarmierte eine Drittperson die Stadtpolizei Aarau. Zur Kontrolle rückten die Beamten an den Wohnort des Mannes aus. Dieser verhielt sich so unkooperativ, dass die Polizei weitere Einsatzkräfte anfordern musste.
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Im März 2022 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 31-jährigen Kongolesen und einer Frau. Eine Drittperson meldete den Disput der Stadtpolizei Aarau, welche sogleich an den Wohnort des Kongolesen ausrückte, um den Grund für die Auseinandersetzung herauszufinden. Die Routinekontrolle endete jedoch mehreren Straftaten.

Selbst im Polizeiauto wehrte er sich noch

Wie im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau zu lesen ist, verhielt sich der 31-Jährige alles andere als kooperativ während der Kontrolle. Viel mehr soll sich der Kongolese renitent und zunehmend aggressiv gezeigt haben. Weiter soll er die Polizisten mehrere Male mit dem Fuss getreten haben und sie mehrfach als «Arschloch», «Hurensohn» und «Rassist» bezeichnet haben. Aufgrund der Gefahrenlage mussten weitere Polizisten zur Verstärkung beigezogen werden. So kam es, dass es insgesamt vier Einsatzkräfte benötigte, um dem Beschuldigten Handschellen anzulegen.

Mit vereinten Kräften gelang es den Einsatzkräften schliesslich, den Angeklagten in ein Polizeiauto zu setzen. Wie im Strafbefehl zu lesen ist, führte er dort einen Kopfstoss in Richtung eines Polizisten aus, traf diesen jedoch nicht.

Bereits vorbestraft

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-jährigen Kongolesen vor, dass er absichtlich mehrere Polizisten angriff und sich einer Verhaftung widersetzte. Weil der 31-Jährige bereits vorbestraft ist, wird er zu einer Geldstrafe von 6000 Franken verurteilt. Falls er diese nicht bezahlen kann, ist er gezwungen, diese im Gefängnis während 120 Tagen abzusitzen. Dazu kommen die Gebühren, was den zu bezahlenden Betrag des Kongolesen auf 7150 Franken erhöht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 12. März 2023 15:14
aktualisiert: 12. März 2023 15:14
Quelle: ArgoviaToday

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