Drohbrief

Roger Köppel von Bundesfeier ausgeladen: Jetzt reicht Spreitenbach Strafanzeige ein

· Online seit 19.09.2022, 16:42 Uhr
Für die 1.-August-Feier hatte die Gemeinde Spreitenbach Roger Köppel als Gastredner eingeladen. Aufgrund eines anonymen Drohbriefs entschied man sich, ihn kurzfristig wieder auszuladen. Nächste Woche wird Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Warum das so lange gedauert hat, erklärt Gemeindepräsident Mar­kus Möt­te­li.
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Gemeindepräsident Markus Mötteli musste dieses Jahr selber die 1.-August-Ansprache halten. Der Festredner, Roger Köppel, wurde kurzfristig ausgeladen. Dies, nachdem in einem anonymen Schreiben gedroht worden war, die Feier und Köppels Rede mit «legalen Wurfgeschossen» zu stören.

Das zeigte Wirkung. Zwar hätte man die Sicherheit von Köppel garantieren können, erklärte Mötteli damals gegenüber der Aargauer Zeitung. Der Gemeinderat habe sich aber um die Sicherheit der Gäste – darunter auch viele ältere Menschen – Sorgen gemacht, wenn es zu einem Tumult gekommen wäre. Die Besucherinnen und Besucher zeigten für diesen Schritt Verständnis, waren aber auch empört, dass es so weit kommen konnte.

Das anonyme Drohschreiben beschrieb der Gemeindepräsident als «sehr konkret» und «kein wirres Pamphlet»: «Es wurde genau beschrieben, mit wie vielen Personen sie kommen und dass sie den Anlass so lange stören würden, bis Roger Köppel aufhört zu sprechen.»

Warum kommt die Strafanzeige erst jetzt?

Bereits im August hat der Gemeinderat den Brief an die Kantonspolizei weitergereicht, die Tatbestandsaufnahme wurde gemacht. «Wir wussten damals noch nicht sicher, ob wir Strafanzeige einreichen wollen. In einem solchen Fall hat man drei Monate Zeit, bis man einen definitiven Entscheid fällen muss», erklärt Mötteli. In der Zwischenzeit ist dies passiert, nächste Woche wird die Strafanzeige eingereicht.

Warum erst jetzt? «Wir mussten das zuerst im Gemeinderat besprechen, zudem waren ich und dann auch der Polizist, der den Fall betreut, abwesend, weshalb es etwas länger gedauert hat. Aber wir sind immer noch innerhalb der drei Monate», betont Mötteli. Er müsse noch eine Aussage bei der Polizei machen, das geschehe nächste Woche.

Gibt es denn Gründe, die gegen eine Anzeige sprechen? «Wir waren uns nicht sicher, wie gross die Aussicht auf Erfolg ist und ob sich der Aufwand der Polizei und Staatsanwaltschaft rechtfertigt», sagt Mötteli. Man halte die Erfolgsaussichten nach wie vor für gering. «Der Fall war aber doch so gravierend, dass wir diesen Schritt machen wollten», sagt der Gemeindepräsident weiter.

Köppel lobte in der Rede seine Gegner

Die Polizei schätzt die Erfolgsaussichten etwas anders ein, wie Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau, bereits im August gegenüber der AZ erklärt hatte: «Die Chancen für eine Aufklärung bestehen durchaus. Die Erfahrung zeigt, dass in ähnlich gelagerten Fällen gute Erfolge erzielt wurden.» Kann die Verfasserin oder der Verfasser des Drohbriefs ermittelt werden, wird sie oder er sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten müssen.

In Dürrenäsch und Gipf-Oberfrick durfte Köppel zwar sprechen, wegen seiner Position zum Ukraine-Krieg und Putin-freundlichen Aussagen meldeten sich aber auch dort Kritiker. Die SP forderte teils sogar, Köppel wieder auszuladen. Der Verleger der «Weltwoche» sprach dann allerdings mit keinem Wort über Russland und den Krieg, sondern über den Aargau und dessen Politik. Der grösste Teil hätte auch gut und gerne aus der Feder eines SP-Politikers kommen können – er betonte, wie wichtig es sei, dass in der Schweiz verschiedene Meinungen, Geschlechter und Hautfarben vertreten seien.

(Aargauer Zeitung, Dominic Kobelt)

veröffentlicht: 19. September 2022 16:42
aktualisiert: 19. September 2022 16:42
Quelle: Aargauer Zeitung

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