Ende Juni 2022 ist eine Frau am Morgen in der Frühe zusammen mit einem Kollegen in Neuenhof spazieren gegangen. An der Leine führte die Frau eine Rottweilerhündin und einen weiteren Hund mit. Ihr Kollege hatte ebenfalls zwei Hunde an der Leine dabei. Rottweiler gehören im Kanton Aargau zu den Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Deshalb sollten sie nur als Einzelhunde geführt werden.
Auf der Höhe des Schützenhauses in Neuenhof kam ihnen eine Spaziergängerin entgegen, welche drei freilaufende Yorkshire-Terrier-Mischlinge mit dabei hatte. Dass es unter diesen Voraussetzungen zu einer brenzligen Situation für Hund und Mensch kommen konnte, hätte für die Beschuldigte laut Strafbefehl voraussehbar gewesen sein müssen.
Kampf zwischen Hunden versetzte Haltende in Rage
Die drei Yorkshire Terrier-Mischlinge rannten auf die Rottweilerhündin der Beschuldigten zu, wie aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Aargau zu entnehmen ist. Als Reaktion darauf, liess die Beschuldigte die Leine von der Rottweilerhündin fallen, worauf sich diese auf einen der Yorkshire-Terrier-Mischlinge stürzte. Die Rottweilerhündin biss dem kleinen Hund in den Bauch und in die rechte Vorderpfote. Die Verletzungen des Yorkshire-Terrier-Mischlings mussten anschliessend chirurgisch versorgt werden.
Der Vorfall brachte die Besitzerin des Rottweilers in Rage. Aufgrund des Vorfalls kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Hundehaltenden. Die Beschuldigte packte die andere Frau unter anderem an den Haaren. Verletzt wurde bei dem Streit der beiden Hundebesitzerinnen allerdings niemand.
Fahrlässig gehandelt
Laut Anklageschrift hat die Rottweiler-Besitzerin somit die Sorgfaltspflicht verletzt. Hundehaltende sind nämlich dazu verpflichtet, ihre Hunde so zu halten, dass weder Mensch noch Tier gefährdet werden. Weiter soll die Beschuldigte ihre Rottweilerdame nicht zurückgepfiffen haben. So wären die Verletzungen des kleineren Hundes voraussehbar und durch ausreichende Kontrolle auch vermeidbar gewesen.
Die Besitzerin des Rottweilers muss eine Busse von 600 Franken sowie die Gebühren von 1600 Franken übernehmen. Zudem wird der Halterin des Yorkshire-Terrier-Mischlings einen Schadenersatz von rund 1620 Franken anerkannt.