Bei fast allen Verkehrsunfällen, aber auch bei tätlichen Auseinandersetzungen oder gar Gewaltdelikten werden sie angegeben: Verletzungsgrade. Doch was bedeutet es, wenn jemand «mittelschwer verletzt» ist? Muss man dann auch mittellang ins Spital? Und wie kommt die Definition überhaupt zustande? Zugrunde liegen vorgegebene Indikatoren, an die sich die jeweiligen Polizeisprecherinnen und Polizeisprecher halten. Wie diese aussehen, hat uns Bernhard Graser von der Kantonspolizei Aargau erklärt.
Leichte Verletzungen
Analog des Strassenverkehrsgesetzes versteht die Polizei unter leichten Verletzungen Schürfungen, Prellungen und andere Blessuren. Diese bedürfen, abgesehen von einer ärztlichen Untersuchung oder ambulanten Behandlung, keine weitergehenden medizinischen Massnahmen.
Mittelschwere Verletzungen
Mittelschwer sind Verletzungen dann, wenn ein stationärer Spitalaufenthalt resultiert. Von einem stationären Aufenthalt wird dann gesprochen, wenn ein Patient oder eine Patientin mindestens eine Nacht im Spital verbringen muss. Das kann beispielsweise bei Knochenbrüchen der Fall sein.
Schwere Verletzungen
Von schweren Verletzungen spricht die Polizei dann, wenn Lebensgefahr droht, ein längerfristiger Aufenthalt im Spital oder in einer Reha-Klinik absehbar ist und wenn bleibende Schäden zu erwarten sind.
Bei der Angabe von Verletzungsgraden stützt sich die Polizei in aller Regel auf erste Angaben des Rettungsdienstes oder des Spitals. Daher seien diese Angaben stets als erste Erkenntnisse ohne absolute Gewähr zu verstehen, betont die Aargauer Kantonspolizei.
(red.)