Quelle: TeleM1
Der Aargauer Regierungsrat hat zu den Vorschlägen des Bundesrats nun Stellung bezogen. Er stimmt der Verlängerung der Massnahmen zu – schlägt jedoch auf Kantonsebene einige Änderungen vor.
Regierungsrat will Massnahmen beibehalten
Mit der Verlängerung der bisherigen Massnahmen bis zum 31. März ist der Regierungsrat grundsätzlich einverstanden. Er merkt in seiner Stellungnahme allerdings an, dass die Massnahmen bereits vor dem 31. März 2022 laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollten.
Vor allem bei der Verlängerung der Homeoffice-Pflicht und bei den Massnahmen für die Hallen- und Thermalbäder könne der Bundesrat auch nur eine Verlängerung bis Ende Februar anordnen und die Situation dann rechtzeitig neu beurteilen, schlägt der Regierungsrat vor. Begründung: Die relativ tiefen Ansteckungszahlen am Arbeitsplatz würden zeigen, dass die Unternehmen bewiesen haben, dass sie ihre Mitarbeitenden auch mit einer Homeoffice-Empfehlung (statt einer Homeoffice-Pflicht) sehr gut schützen können. Ausserdem schade ein zu langes Verbot und das lange Fernbleiben vom Arbeitsplatz der Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen und erschwere die Führungsarbeit. Die Homeoffice-Bedingungen (soziale Isolation, Familiensituation mit Kindern) seien zudem oft suboptimal.
Veränderungen will der Regierungsrat bei den Hallen- und Thermalbädern. Diese seien für die Bevölkerung aus Sicht der Gesundheitsprävention wertvoll und müssten deshalb zugänglich sein. Der Regierungsrat schlägt eine 2G-Regel mit Maskenpflicht bis und mit Garderobe als Alternative zur aktuellen 2G-plus-Regel vor.
Präsenzunterricht soll beibehalten werden
Mit der Anpassung der Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenenzertifikaten ist der Regierungsrat einverstanden. Diese sollen neu 270 Tage lang gültig sein und damit an die EU-Richtlinien angepasst werden.
Nicht einverstanden wäre der Regierungsrat hingegen mit einem Teillockdown aufgrund enorm hoher Fallzahlen oder mit einem befristeten Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen und Universitäten als Ergänzung zur Homeoffice-Pflicht. Zum Präsenzunterricht-Verbot schreibt der Regierungsrat: «Eine erneute Einschränkung des Rechts auf Bildung, während Kinos oder Theatersäle offen bleiben, wäre nicht nachvollziehbar.»
Auch eine Verschärfung der Maskenpflicht im Freien und für über Achtjährige sowie ein Konsumationsverbot im ÖV lehnt die Aargauer Regierung ab. Für Veranstaltungen im Kanton Aargau soll es zudem keine neuen Kapazitätsbeschränkungen geben. Der Kanton plant in keinem Bereich neue Massnahmen auf kantonaler Ebene, die von den nationalen Massnahmen abweichen.
Quarantäne ohne behördliche Anordnung
Beim Thema Quarantäne wählt der Regierungsrat einen überraschend liberalen Kurs: Er will nämlich, dass die Quarantäne künftig nicht mehr auf behördliche Anordnung, sondern eigenverantwortlich erfolgt.
Als Begründung schreibt der Regierungsrat: «Nachdem sich nur noch Personen, die im gleichen Haushalt mit der infizierten Person leben und nicht innerhalb der letzten vier Monate geimpft oder genesen sind, in Quarantäne begeben müssen, ist der Kreis der betroffenen Personen begrenzt. Aufgrund der Geschwindigkeit der Übertragung ist davon auszugehen, dass sich sowieso alle Haushaltsmitglieder schnell infizieren werden und die behördliche Verhängung einer Quarantäne obsolet wird.»
Durch die Selbstquarantäne bestehe dann allerdings Klärungsbedarf, was die EO-Ersatzleistungen für Arbeitnehmende angehe. Dort brauche es allenfalls gesetzliche Anpassungen, so der Regierungsrat. Auch bei der Isolationsanordnung spricht sich der Regierungsrat für eine grundsätzliche Selbstisolation aus. Eine komplette Aufhebung der Quarantäne oder Isolation komme allerdings nicht infrage.
Der Aufhebung der Testpflicht bei Einreise für geimpfte und genesene Personen sowie einer Priorisierung des Testzugangs für symptomatischen Personen und Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen zum Schutz der vulnerablen Personen stimmt die Aargauer Regierung hingegen zu.
(umt)