50 statt 300 Franken

So kommt die tiefere Freigrenze bei den Einkaufs-Touris an

· Online seit 22.09.2021, 17:49 Uhr
Der Ständerat will strengere Regeln für Einkaufs-Touristinnen und -Touristen, um den heimischen Detailhandel zu stärken. Wir haben uns ennet der Grenze zu Deutschland umgehört, wie das bei Kundinnen und Kunden ankommt.

Quelle: Tele M1

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Der Ständerat will neue Regeln im Einkaufstourismus etablieren. Entgegen den Empfehlungen seiner vorberatenden Kommission hat er am Dienstag drei Vorstösse angenommen, die den Einkaufstourismus weniger attraktiv machen wollen. Gezielt wird auf die Mehrwertsteuer: Konkret soll der Mindestbetrag herabgesetzt werden, bis zu dem für Einkäufe im Ausland keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss.

Diese Wertfreigrenze liegt derzeit bei 300 Franken pro Person und Tag. Erst wenn der Wert der im Ausland eingekauften Ware diesen Betrag übersteigt, muss für den gesamten Warenwert die Mehrwertsteuer bezahlt werden. Die Mehrwertsteuer würde mit der Änderung also früher fällig als bis anhin. Folge gab der Ständerat auch zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Thurgau und St. Gallen. Diese verlangen, dass bei allen privaten Einkäufen die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wurde. Die Wertfreigrenze würde also aufgehoben.

Wir haben uns in Laufenburg ennet der Grenze umgehört, wie das bei den Shopping-Touristinnen und -Touristen ankommt: «Finde ich nicht gut», sagt ein Deutscher, der im Schweizer Teil von Laufenburg wohnt. Und der Grundton bei den meisten ist derselbe. Administrativer Aufwand für die Einkaufs-Touris, kaum durchsetzbare Kontrollen – die Gründe für die Ablehnung sind vielfältig. Nur gerade eine Frau findet die Idee eigentlich ziemlich gut. Wieso? Das siehst du im Video oben.

(pro/lba)

veröffentlicht: 22. September 2021 17:49
aktualisiert: 22. September 2021 17:49
Quelle: ArgoviaToday

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