Aargau/Solothurn

So will der Aargau die Pflegeinitiative umsetzen

Zwei Etappen

So will der Aargau die Pflegeinitiative umsetzen

22.02.2023, 20:54 Uhr
· Online seit 22.02.2023, 10:46 Uhr
Die Pflege soll entlastet und gestärkt werden. Das finden Volk und Stände, weshalb sie im November 2021 die Initiative «Für eine starke Pflege» angenommen haben. Nun geht es an die Umsetzung.

Quelle: Tele M1

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Im neuen Bundesgesetz ist eine zweistufige Umsetzung geplant. Zuerst soll die Ausbildung gefördert und die Möglichkeit einer direkten Abrechnung durch Pflegefachpersonen geschaffen werden. In einem zweiten Schritt geht es dann um die Arbeitsbedingungen, Löhne und berufliche Entwicklung.

Zuerst geht es um die Ausbildung

In der ersten Etappe sollen also Spitäler, stationäre Pflegeeinrichtungen und Spitex-Organisationen, die sich an der praktischen Ausbildung beteiligen, vom Kanton zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Angehende Pflegefachpersonen an höheren Fachschulen oder Fachhochschulen erhalten zudem Beiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Auch die höheren Fachschulen erhalten Geld, um die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen. Im Aargau hat das Departement Gesundheit und Soziales bereits vergangenen Sommer ein entsprechendes Projekt lanciert. Vertreterinnen und Vertreter betroffener Stellen können dabei mitwirken, wie es in einer Mitteilung heisst.

Der Aargau hat jedoch schon Vorarbeit geleistet. Seit mehreren Jahren werden Massnahmen zur Stärkung der Pflege umgesetzt. So gibt es beispielsweise eine Ausbildungsverpflichtung in nicht universitären Gesundheitsberufen für Spitäler, stationäre Einrichtungen und Spitex-Organisationen. Wer wieder in den Pflegeberuf einsteigen will, an dessen Kurskosten beteiligt sich auch der Kanton. Seit diesem Jahr zahlt der Kanton zudem 15'000 Franken pro Abschluss an die Ausbildungsspitäler von Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege-Studiengängen.

Start auf Mitte 2024 geplant

Das neue Bundesgesetz soll Mitte 2024 in Kraft treten. Bis dahin gibt es aber noch einiges zu tun. So muss der Regierungsrat die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit der Kanton die auf acht Jahre befristeten Bundesbeiträge einfordern kann. Der Grosse Rat muss ausserdem einen neuen Finanzbeschluss fällen. Auch im Bundesrecht sind noch Anpassungen nötig, damit bestimmte Leistungen direkt bei der Sozialversicherung abgerechnet werden kann.

veröffentlicht: 22. Februar 2023 10:46
aktualisiert: 22. Februar 2023 20:54
Quelle: ArgoviaToday

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