Quelle: Tele M1
Im neuen Bundesgesetz ist eine zweistufige Umsetzung geplant. Zuerst soll die Ausbildung gefördert und die Möglichkeit einer direkten Abrechnung durch Pflegefachpersonen geschaffen werden. In einem zweiten Schritt geht es dann um die Arbeitsbedingungen, Löhne und berufliche Entwicklung.
Zuerst geht es um die Ausbildung
In der ersten Etappe sollen also Spitäler, stationäre Pflegeeinrichtungen und Spitex-Organisationen, die sich an der praktischen Ausbildung beteiligen, vom Kanton zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Angehende Pflegefachpersonen an höheren Fachschulen oder Fachhochschulen erhalten zudem Beiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Auch die höheren Fachschulen erhalten Geld, um die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen. Im Aargau hat das Departement Gesundheit und Soziales bereits vergangenen Sommer ein entsprechendes Projekt lanciert. Vertreterinnen und Vertreter betroffener Stellen können dabei mitwirken, wie es in einer Mitteilung heisst.
Der Aargau hat jedoch schon Vorarbeit geleistet. Seit mehreren Jahren werden Massnahmen zur Stärkung der Pflege umgesetzt. So gibt es beispielsweise eine Ausbildungsverpflichtung in nicht universitären Gesundheitsberufen für Spitäler, stationäre Einrichtungen und Spitex-Organisationen. Wer wieder in den Pflegeberuf einsteigen will, an dessen Kurskosten beteiligt sich auch der Kanton. Seit diesem Jahr zahlt der Kanton zudem 15'000 Franken pro Abschluss an die Ausbildungsspitäler von Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege-Studiengängen.
Start auf Mitte 2024 geplant
Das neue Bundesgesetz soll Mitte 2024 in Kraft treten. Bis dahin gibt es aber noch einiges zu tun. So muss der Regierungsrat die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit der Kanton die auf acht Jahre befristeten Bundesbeiträge einfordern kann. Der Grosse Rat muss ausserdem einen neuen Finanzbeschluss fällen. Auch im Bundesrecht sind noch Anpassungen nötig, damit bestimmte Leistungen direkt bei der Sozialversicherung abgerechnet werden kann.