Bis am 31. Juli könnten noch Gesuche für Härtefallmassnahmen sowie für Miet- und Pachtzinsbeiträge eingereicht werden, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Montagabend mit.
Für die finanziellen Mittel für die Härtefallmassnahmen beantragt der Regierungsrat beim Kantonsrat einen Nachtragskredit. Die Regierung will diese um 70 Millionen auf 100 Millionen Franken aufstocken. Für diesen Betrag muss der Kanton Solothurn jedoch nicht alleine aufkommen: Der Bund übernimmt 70 Prozent der Kosten, die Kantone bezahlen die restlichen 30 Prozent.
Dabei finanzieren die Kantone die Auszahlungen vor. Wenn der Kredit wie erwartet voll ausgeschöpft werde, würden dem Kanton Solothurn nach Abrechnung mit dem Bund Ausgaben von rund 30 Millionen Franken verbleiben, hiess es in der Mitteilung.
Für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als fünf Millionen Franken jährlich sind in der Schweiz sechs Milliarden Franken für Härtefallmassnahmen vorgesehen. Davon übernimmt der Bund die erwähnten 70 Prozent. Bei der Härtefallhilfe für Unternehmen mit einem Umsatz über fünf Millionen Franken bezahlt der Bund 100 Prozent. Dafür hat er drei Milliarden Franken vorgesehen.