Solothurn lässt Verein «Stiller Protest» abblitzen
Der Verein «Stiller Protest» reichte Mitte April ein Gesuch für einen «Protestmarsch mit Kundgebung» ein. Der Anlass sollte am Samstagnachmittag, 29. Mai 2021, stattfinden. Das Gesuch wurde am 22. April vom Stadtpräsidium abgewiesen. Dagegen erhob der Rechtsvertreter des Vereins Beschwerde bei der zuständigen Kommission der Stadt Solothurn.
Die Beschwerdekommission kam zum Schluss, dass die öffentlichen Interessen – namentlich der Schutz der Polizeigüter und der öffentliche Gesundheitsschutz – die privaten Interessen der Demonstranten überwiegen. Die weiterhin angespannte epidemiologische Lage rechtfertige die Einschränkung des Grundrechts und sei verhältnismässig.
«Stiller Protest» hat nun während zehn Tagen die Möglichkeit, den Entscheid an den Kanton weiterzuziehen. Dies ändere aber nichts an der Tatsache, dass eine entsprechende Kundgebungsbewilligung verweigert wurde, schreibt die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn in einer Medienmitteilung. Ein allfälliges Demonstrieren wäre deshalb widerrechtlich und würde verhindert.
(red.)