Gemäss der angepassten Verordnung soll die zuständige kantonale Behörde Personen, die beruflich mit einem Fahrzeug unterwegs sind, Fahrten zur Berufsausübung trotz eines Führerausweisentzuges erlauben können. Die Verordnungsänderung geht zurück auf eine Motion der Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher, die eine «doppelte Strafe» für Berufsfahrer verhindern will. Es geht um leichte Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsregeln.
Grössere Erfahrung bei Berufsfahrern
Die vorgeschlagene Privilegierung sei nicht sachgerecht, schreibt der Solothurner Regierungsrat nun in seiner Stellungnahme. Berufsfahrerinnen würden über eine intensivere Fahrpraxis und damit über eine grössere Erfahrung beim Lenken von Motorfahrzeugen verfügen. Von ihnen könne in höherem Mass erwartet werden, dass sie die Vorschriften im Strassenverkehr beachten würden.
Die Unannehmlichkeiten, die mit einem Führerausweisentzug verbunden seien, müssten auch andere Lenker in Kauf nehmen, die zwar keine Berufsfahrer, aber dennoch auf das Auto angewiesen seien. Die vorgeschlagene Neuregelung verletze den Grundsatz der Rechtsgleichheit, kommt der Regierungsrat zum Schluss.
(red. / SDA)