Quelle: ArgoviaToday / Severin Mayer
Das Gericht hat die Spielgruppenleiterin allerdings von den Vorwürfen freigesprochen. «Mich freut es sehr für meine Klientin. Es ist sicher eine grosse Erleichterung für sie», so Barbara Borer, die Anwältin der Angeklagten.
Die drei Belastungszeuginnen sollen sich gegenseitig vor Gericht widersprochen haben. «Das, was sie in den Akten erzählten, entsprach nicht dem, was sie vor Gericht aussagten», so Borer. Dazu gehört beispielsweise der Vorwurf, dass die Beschuldigte den Kindern Zeichnungen weggenommen hat, um sie so zu sanktionieren. Weiter soll die Beschuldigte den Kindern auf die Finger geschlagen haben, oder sie ohne Spielzeug in der Garderobe eingesperrt haben. Die Gerichtspräsidentin gelangte schliesslich zur Überzeugung, dass die Angeklagte die Taten, die ihr vorgeworfen wurden, nicht begangen hat und sprach sie frei. Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterzieht, ist noch unklar.
(red.)