Ein 23-jähriger Aargauer musste sich im vergangenen November in seinem Keller einiges gefallen lassen. Gemäss dem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft geriet er sich mit seiner Nachbarin heftig in die Haare. Den Stein ins Rollen gebracht habe die Wäsche der Nachbarin, welche sie nicht aus der Waschmaschine genommen hatte.
Waschtag nicht beachtet
Als der junge Mann seine Wäsche am besagten Samstagmorgen waschen wollte, wurde er dadurch gehindert. Dies obwohl die Waschmaschine in dieser Zeitspanne für ihn reserviert gewesen wäre. Aus diesem Grund klingelte er an der Wohnungstüre des Freundes der 22-jährigen Eritreerin und bat darum, die Waschmaschine leerzuräumen.
Beschimpft und bespuckt
In der Folge begab sich die Beschuldigte trotzig in die Waschküche. Dort nannte sie ihren Nachbarn ein «Arschloch», einen «Hurensohn» sowie eine «Bitch» und bezeichnete ihn als dumm. Anschliessend spuckte sie ihm mehrfach ins Gesicht und schlug ihn mit einem nassen Kleidungsstück.
In ihrem Wutanfall nahm die Frau die bereits aufgehängte Wäsche ihres Nachbarn von der Leine, schmiss die Kleider auf den Boden, trampelte darauf herum und übergoss sie mit Wasser.
Teurer Wutausbruch
Verletzt wurde der junge Mann beim Angriff nicht. Die Täterin wird aber für die Beschimpfungen, die körperlichen Tätlichkeiten sowie die geringfügige Sachbeschädigung der Kleider bestraft. Die Staatsanwaltschaft verurteilte die 22-jährige zu einer Busse von 300 Franken sowie einer Strafbefehlsgebühr von 600 Franken. Eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 120 Franken wurde bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren.