Quelle: Keystone-SDA / CH Media Video Unit / David Walder
Tabakprodukte nur noch ab 18 Jahren erhältlich
In manchen Kantonen können Tabakprodukte oder E-Zigaretten teilweise noch an 16-Jährige verkauft werden – unter anderem auch im Aargau. Damit ist nun Schluss. Schweizweit gilt eine neue Altersgrenze ab 18 Jahren. Wer dagegen verstösst, kann mit einer Busse von bis zu 20'000 Franken bei Fahrlässigkeit oder 40'000 Franken bei vorsätzlichem Handeln bestraft werden. Auch bei der Werbung für Raucherwaren gibt es strengere Regeln. Rauchverbote gelten zudem neu ebenfalls für E-Zigaretten und Tabak-Erhitzer. An Veranstaltungen, die sich vorwiegend an Minderjährige richten, ist Werbung und Sponsoring verboten. Auch hier droht ansonsten eine saftige Busse.
Bahnstrecke in Deutschland gesperrt
Zwischen Singen-Hohentwiel und Stuttgart wird vom 13. bis 26. Oktober 2024 gebaut. Die IC-Züge zwischen Zürich und Stuttgart fallen auf diesem Teilstück aus, es verkehren Ersatzbusse. Wenn du also nach Deutschland reist, empfiehlt es sich, über Basel zu fahren. Dabei darfst du aber nicht vergessen, dass die Strecke zwischen Mannheim und Frankfurt bis Mitte Dezember ebenfalls gesperrt ist wegen Bauarbeiten.
Neues Recycling-System in der ganzen Schweiz
Der Verein Recypac führt ab Oktober ein schweizweites Plastik-Recycling ein. In den Läden – zum Beispiel Migros, Coop, Denner, Aldi, Lidl oder Valora – können Sammelsäcke gekauft werden. Je nach Gemeinde können die vollen Säcke dann an bestimmten Orten zurückgegeben werden. Auch Getränkekartons wie leere Orangensaft- oder Milchpackungen sollen dann schweizweit einheitlich entsorgt werden können.
Schottergärten im Kanton Solothurn verboten
Graue Vorgärten gibt es im Kanton Solothurn künftig nicht mehr. Ab Oktober tritt das Verbot von Stein- und Schottergärten in Kraft. Auch im Aargau gab es diesbezüglich bereits politisches Bestreben, das jedoch vom Regierungsrat abgeschmettert wurde.
Kampf gegen Moderhinke startet
Schweizweit soll die Tierseuche stärker bekämpft werden. Bund und Kantone haben deshalb ein Programm erarbeitet. Auch der Aargau macht mit und untersucht bis Ende März Schafe in Tierhaltungen, auch bei Hobby- und Kleinbetrieben.
Verhaltenskodex in der Bundesverwaltung
Ab Oktober wird insbesondere sexistisches Verhalten, sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung in der Bundesverwaltung explizit nicht mehr toleriert. Zudem wurde der Datenschutz konkretisiert, Mitarbeitende werden für die Nutzung von Social Media sensibilisiert.
Zeitumstellung rückt näher
Jedes Jahr ist es das Gleiche: Stellt man die Uhr vor oder zurück? Kann man jetzt länger oder weniger lang schlafen? Du hast Glück: Im Herbst gibt es eine Stunde mehr, die Uhr wird also um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit passiert wie üblich am letzten Sonntag im Oktober, nämlich in der Nacht vom Samstag, 26.10.2024 auf Sonntag, den 27.10.2024.