Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) hat im letzten Jahr 557 von 3601 Lebensmittelproben aus verschiedenen Gründen beanstandet. Somit genügte jede siebte Probe den lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht. Der häufigste Beanstandungsgrund ist dabei eine ungenügende mikrobiologische Qualität der Produkte.
Hygienemängel bei Kaffeemaschinen und zu starke Solarienstrahlen
Bei der Kontrolle von Kaffeemaschinen, die Varianten mit Milch anbieten, stellte das AVS Wartungs- und Hygienemängel fest. Bei der Milch im Milchkühler von sechs Maschinen wurde eine zu hohe Kerntemperatur gemessen und beanstandet. Fast in jedem zweiten Betrieb fand keine (dokumentierte) Kontrolle der Milchtemperatur im Milchkühler statt.
Der Bund hat erstmals auch konkrete Regelungen für den Betrieb von Solarien festgelegt. Das AVS kontrollierte 75 Solarien, in fast der Hälfte der Fälle war die gemessene Bestrahlungsstärke über dem erlaubten Grenzwert. In diesen Fällen wurde die Anpassung der Bestrahlungsstärke durch einen Servicetechniker verlangt.
Massnahmen gegen Vogelgrippe nicht eingehalten
Des weiteren hat der Veterinärdienst des AVS festgestellt, dass die Massnahmen zur Bekämpfung gegen die Vogelgrippe von Halterinnen und Haltern oft nicht konsequent umgesetzt haben und die Tiere auch nicht in der Tierverkehrsdatenbank registriert haben. Die geltenden Vorgaben sind sofort umzusetzen und die fehlende Registrierungen nachzuholen.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.
(rag)