Dabei weist das Bundesgericht eine Beschwerde des Beschuldigten ab. Dieser hatte beim Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft ein Haftentlassungsgesuch gestellt. Nach einer negativen Antwort ging er weiter ans Kantonsgericht, das seine Beschwerde ablehnte, und schliesslich vor Bundesgericht.
Dieses stützte sich auf die bisherigen Untersuchungen und Einvernahmen. Vor der Staatsanwaltschaft räumte der Beschuldigte ein, seine Ehefrau und Mutter seiner zwei Kinder umgebracht zu haben – angeblich, weil sie ihn zuvor mit einem Messer angegriffen habe. Davor hatte er noch behauptet, seine Frau tot aufgefunden und «in Panik» in der Waschküche zerstückelt zu haben, wie es im Urteil des Bundesgerichts heisst. Das medizinisch-forensische Gutachten spreche jedoch gegen seine Darstellung einer Notwehr.
Schon vorher gewalttätig
Die Gutachterinnen stellten fest, dass die Frau erwürgt wurde. Die Leiche wurde gemäss Obduktionsbericht in der Waschküche mit Stichsäge, Messer, Gartenschere zerlegt. Anschliessend wurden mehrere Körperteile mit einem Stabmixer zerkleinert, «püriert» und in einer Chemikalie aufgelöst, wie es weiter heisst.
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Nach den bisherigen Ermittlungen hat der mutmassliche Täter eine «auffällig hohe kriminelle Energie, Empathielosigkeit und Kaltblütigkeit nach der Tötung seiner Ehefrau» an den Tag gelegt und versucht, das Verbrechen zu vertuschen. Aktenkundig ist auch, dass er schon vor dem Tötungsdelikt seine Frau gewürgt hat, wie es im Urteil heisst.
Nichts deutete auf Verbrechen hin
Wie ein Freund der Getöteten gegenüber «blick.ch» im Februar erzählte, habe nichts auf das Verbrechen hingedeutet. Er sagte: «Für mich wirkten sie wie die perfekte Familie.» Ein weiterer Bekannter sagte hingegen, dass es schon seit Monaten gekriselt haben soll. Auch soll die Polizei kurz vor Tat wegen Handgreiflichkeit ausrücken.