Urteil

Trotz rechtswidriger Kündigung: In der Kirchengemeinde Gebenstorf-Turgi gehts ohne Pater Adam weiter

22. Dezember 2022, 10:03 Uhr
Pater Adam wurde zu Unrecht entlassen, das befindet das Aargauer Verwaltungsgericht. Dennoch macht die Kirchengemeinde Gebenstorf-Turgi ohne ihn weiter.
Die Beschwerde von Adam Serafin respektive Pater Adam zu seiner Kündigung ist teilweise gutgeheissen worden.
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Die am 26. Oktober 2020 an Pater Adam, den ehemaligen Pfarrer der Kirchengemeinde Gebenstorf-Turgi, ausgestellte Kündigung seitens der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau ist rechtswidrig. Das entschied das Aargauer Verwaltungsgericht, ohne die Entlassung jedoch aufzuheben, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Vor dem Rekursgericht der Landeskirche war der Geistliche mit einer Beschwerde noch abgeblitzt. Daraufhin zog er das Urteil weiter.

Kündigung verstiess gegen Gemeindeautonomie

Laut Gericht hätte die Begründung für die Kündigung seitens des Kirchenrats umfassender ausfallen müssen. Das Vorgehen des Kirchenrats bezeichnete es als eine Verletzung der Gemeindeautonomie, weil die damalige Kirchenpflege dem Pfarrer nicht hätte kündigen wollen.

Diese entlöhnte Pater Adam nach der Kündigung weiter. Das, obwohl kein Anstellungsverhältnis mehr bestand. Deshalb laufen aktuell diverse Strafverfahren wegen unrechtmässiger Lohnzahlungen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig und kann von beiden Parteien angefochten werden.

(Aargauer Zeitung)

Quelle: Aargauer Zeitung
veröffentlicht: 22. Dezember 2022 10:01
aktualisiert: 22. Dezember 2022 10:03