Trotz rechtswidriger Kündigung: In der Kirchengemeinde Gebenstorf-Turgi gehts ohne Pater Adam weiter
Die am 26. Oktober 2020 an Pater Adam, den ehemaligen Pfarrer der Kirchengemeinde Gebenstorf-Turgi, ausgestellte Kündigung seitens der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau ist rechtswidrig. Das entschied das Aargauer Verwaltungsgericht, ohne die Entlassung jedoch aufzuheben, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Vor dem Rekursgericht der Landeskirche war der Geistliche mit einer Beschwerde noch abgeblitzt. Daraufhin zog er das Urteil weiter.
Kündigung verstiess gegen Gemeindeautonomie
Laut Gericht hätte die Begründung für die Kündigung seitens des Kirchenrats umfassender ausfallen müssen. Das Vorgehen des Kirchenrats bezeichnete es als eine Verletzung der Gemeindeautonomie, weil die damalige Kirchenpflege dem Pfarrer nicht hätte kündigen wollen.
Diese entlöhnte Pater Adam nach der Kündigung weiter. Das, obwohl kein Anstellungsverhältnis mehr bestand. Deshalb laufen aktuell diverse Strafverfahren wegen unrechtmässiger Lohnzahlungen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig und kann von beiden Parteien angefochten werden.
(Aargauer Zeitung)