Quelle: TeleM1
Der Teenager lernte den 49-jährigen Schweizer auf einer Dating-App kennen. Aus diesem Kennenlernen entwickelte sich eine Beziehung. Das Problem: Der Jugendliche machte sich in der App älter als er eigentlich war. Darüber hinaus benutzte er einen gefälschten Ausweis, sodass der Beschuldigte sein wahres Alter gar nicht wissen konnte.
Aus diesem Grund verteidigte der Minderjährige den Angeklagten nun vor Gericht. Er begründete diese Entscheidung damit, dass ihre Beziehung romantisch gewesen sei und er weder psychische noch physische Verletzungen davongetragen hätte. Vielmehr fand er beim 49-Jährigen ein offenes Ohr, da er damals in der Schule gemobbt wurde.
Für den Psychologen Thomas Spielmann ist das ein bekanntes Muster, wie er gegenüber Tele M1 erklärt. «Jugendliche können nicht die Erfahrung machen, dass genitale Sexualität und warmherzige Sorge nicht das Gleiche ist. Es wird eigentlich warmherzige Sorge gebraucht, aber es wird genitale Sexualität gelebt», so Spielmann.
Heute sind Opfer und Beschuldigte zwar nicht mehr in einer Beziehung. Dennoch fordert die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Ob der Angeklagte trotz einvernehmlichem Sex ins Gefängnis muss, möchte das Bezirksgericht Rheinfelden in den nächsten Tagen bekannt geben.
(red.)