Als die Polizei in der Stadt Basel an einem Mittwochmorgen im Februar letzten Jahres einen Alfa Romeo kontrollierte, fiel den Beamten auf, dass das Zürcher Kontrollschild als gestohlen gemeldet war. Überdies stellte sich heraus, dass der Fahrer gar nicht am Steuer hätte sitzen dürfen, da ihm der Führerausweis am 15. Januar 2020 auf unbestimmte Zeit entzogen worden war. Den Alfa hatte er vier Tage zuvor gekauft, eine Haftpflichtversicherung nicht abgeschlossen.
Abklärungen ergaben, dass der im Aargau lebende Mann etliche Vergehen mehr auf dem Kerbholz hat. Im Oktober und November 2021 war er bei Kontrollen in Stadt und Kanton Zürich fünf Mal ohne Fahrausweis am Steuer erwischt worden. Die Anklageschrift gegen den 34-Jährigen, die jüngst an einer Verhandlung vor Bezirksgericht Baden zur Debatte stand, umfasste ein Dutzend Punkte, die von «Falscher Anschuldigung» über «Diebstahl» bis zu «mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz» reichten.
Falsche Identität angenommen
Besonders viel hatte sich der Mann an einem Dienstagmorgen im Dezember 2021 zuschulden kommen lassen. Mit seinem Jaguar in der Region Baden unterwegs, war er von der Polizei innerorts mit 19 Stundenkilometern zu schnell und beim Überfahren einer Sicherheitslinie ertappt und angehalten worden. Er hatte den Beamten erklärt, keinerlei Ausweise auf sich zu tragen, und gab sich mit Namen und Adresse als ein in Zürich wohnhafter Bekannter aus.
Nachdem ein Drogenschnelltest bezüglich Cannabis positiv ausgefallen war, wurde im Kantonsspital Baden eine Blut- und Urinprobe entnommen. Wie sich herausstellte, war der 34-Jährige mit deutlich überschrittenen Grenzwerten von Chrystal Meth und Cannabis im Blut gefahren; das entsprechende Formular hatte er mit dem Namen jenes Kumpels unterzeichnet. Seinen Jaguar, den die Polizei in einem Parkhaus abgestellt hatte, holte er umgehend dort ab, nachdem ihm der Schlüssel ausgehändigt worden war.
An einem Montag im Juli letzten Jahres schliesslich war der Mann zu nächtlicher Stunde mit einem E-Bike auf der Neuenhoferstrasse in Baden einer Patrouille aufgefallen. Dass er nach dem positiven Drogen-Schnelltest die Durchführung einer Urin- und Blutprobe verweigerte, war der Schlusspunkt in der kunterbunten Deliktserie, für die er sich vor Einzelrichterin Gabriella Fehr verantworten musste.
Abgekürztes Verfahren nach Schuldeingeständnis
Der Mann hatte bei der Staatsanwaltschaft reinen Tisch gemacht und war mit seinem Anwalt zum Schluss gekommen, Schuldspruch und Strafantrag des Staatsanwaltes zu akzeptieren. So kam es vor Schranken zu einem abgekürzten Verfahren.
Mit Hilfe seiner Freundin habe er die Kurve gekriegt, er sei seit sieben Monaten clean. «Ich schaffe es jetzt wirklich, ganz sicher», gelobte er. Bei dem Kumpel, dessen Namen er sich «angeeignet» hatte, habe er sich entschuldigt. Er arbeitet im Geschäft seines Bruders, verdient brutto 6800 Franken und lebt seit gut einem Jahr mit der Freundin zusammen: «Mittlerweile stehe ich mit beiden Beinen auf dem Boden und werde nie mehr straffällig werden», versprach er der Richterin.
Über 28'000 Franken ärmer
Nachdem Gabriella Fehr die Anträge des Anklägers zum nunmehr rechtsgültigen Urteil erhoben hat, wird der 34-Jährige in Sachen Schulden allerdings sehr lange zu knabbern haben: Denn nebst einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, bedingt erlassen mit der längstmöglichen Probezeit von fünf Jahren und 1500 Franken Busse, wurde der 34-Jährige zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 140 Franken - summa summarum 25’200 Franken – verurteilt. Davon resultieren 3900 Franken aus dem Widerruf einer bedingten Geldstrafe, die der Mann im September 2021 von einem Zürcher Gericht aufgebrummt bekommen hatte.
Mit Busse, Anklage- und Gerichtskosten schuldet der Verurteilte dem Staat nun insgesamt über 28’000 Franken. Die fünf Jahre Probezeit für die bedingte Freiheitsstrafe sehe er als Chance, hält er am Ende im Brustton der Überzeugung fest. Auf die Frage von Gabriella Fehr, ob er die Geldstrafe denn werde bezahlen könne, tönt es mit ebenso fester Stimme: «Ich muss es bezahlen.»
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(Rosmarie Mehlin, Aargauer Zeitung/rag)